OECD-Beschwerde gegen BAYER: Ein Jahr keine Entscheidung - Betroffene leiden weiter

23.04.2025

(Berlin/Aachen 23. April 2025). Vor genau einem Jahr haben Organisationen aus Lateinamerika und Deutschland eine Beschwerde gegen die Bayer AG bei der OECD eingereicht. Trotz mehrfachem Austausch mit den Behörden, steht eine Entscheidung darüber noch immer aus. Betroffene von schweren Menschenrechtsverletzungen und gravierenden Umweltschäden im Zusammenhang mit Bayers Sojasaatgut- und Pestizidgeschäften in Südamerika warten weiterhin auf eine Antwort. 

Die Beschwerde wurde im April 2024 von einem Bündnis sechs zivilgesellschaftlicher Organisationen aus Argentinien, Brasilien, Paraguay, Bolivien und Deutschland, darunter Misereor und das European Centre for Constitutional and Human Rights (ECCHR) eingereicht und erhebt schwere Vorwürfe: Das Pestizid- und Sojageschäft des Unternehmens soll mit systematischen Menschenrechtsverletzungen und verheerenden Umweltschäden in den vier Ländern in Verbindung stehen. Im Fokus steht Bayers Rolle in Südamerika, wo der Konzern ein umstrittenes industrielles Agrarmodell vorantreibt.

Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden bestehen fort

„Unsere Sorge gilt den Betroffenen, die weiterhin unter gravierenden Gesundheitsschäden, Ernährungsunsicherheit und der Vergiftung ihrer Wasserquellen leiden. Ein Verfahren, dass eigentlich nach drei Monaten eine Entscheidung der Zulässigkeit vorsieht, dauert jetzt schon ein Jahr an. Währenddessen bleibt die Lebenssituation für viele Familien bedrohlich,“ erklärt Sarah Schneider, Expertin für Landwirtschaft und Welternährung bei Misereor. 

„Wenn die Traktoren die Felder mit giftigen Pestiziden besprühen, müssen die Kinder schnell ins Haus gebracht werden. Die Menschen bedecken sich das Gesicht, wenn der Sprühnebel ins Dorf weht, um ihn nicht einzuatmen,“ berichtet Vilma Vera Rios vom indigenen Volk der Avá-Guaraní. Sie leben im Bundesstaat Paraná, dem zweitgrößten Produzenten von Soja in Brasilien. Die Geschäftspraktiken der Bayer AG stünden außerdem mit extremer Entwaldung, Biodiversitätsverlust, und erbitterten Landkonflikten mit indigenen und bäuerlichen Gemeinschaften in Verbindung. Mehr als 50 Prozent der Agrarflächen in den vier Ländern werden mit gentechnisch verändertem Soja-Saatgut bewirtschaftet, wobei die Bayer AG führend bei der Vermarktung von glyphosat-resistenten Soja-Saatgut und entsprechenden Pestiziden ist.

Beschwerdeführende Organisationen hoffen auf Mediation mit Bayer

Die Beschwerde stellt Bayers Einhaltung der OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen in Frage. Die OECD-Leitsätze legen eindeutig Sorgfaltspflichten für die nachgelagerte Wertschöpfungskette fest, insbesondere in Fällen, in denen die negativen Folgen der Produktnutzung vorhersehbar sind. „Obwohl das deutsche Lieferkettengesetz in seiner aktuellen Fassung diesen Teil der Lieferkette nicht abdeckt, muss Bayer die OECD-Leitsätze einhalten. Eine Mediation durch die deutsche OECD-Kontaktstelle sollte daher nicht länger hinausgezögert werden,“ so Silvia Rojas-Castro, Senior Legal Advisor beim ECCHR.

Die Beschwerde wurde von den Organisationen Centro de Estudios Legales y Sociales (CELS), Terra de Direitos, BASE-IS, Fundación TIERRA, sowie Misereor und ECCHR eingereicht.

Mehr Informationen zu dem Fall finden Sie hier.

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