Heckler & Koch vor dem höchsten deutschen Strafgericht

Bundesgerichtshof verhandelt Revision im Fall illegaler Rüstungsexporte nach Mexiko

09.02.2021

Berlin/Stuttgart/Tübingen - Am 11. Februar 2021 verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision im Fall der illegalen Rüstungsexporte von Heckler & Koch (H&K) nach Mexiko. Der Prozess wirft einmal mehr ein Schlaglicht auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit deutscher Rüstungshersteller und die gravierenden Schwächen des deutschen Rüstungsexportkontrollsystems.

Für Holger Rothbauer, Anwalt der „Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!“, hat die Revision eine grundsätzliche Bedeutung für die deutsche Rüstungsbranche. „Unabhängig vom Ausgang zeigt das Verfahren schon jetzt, dass die bisherige Handhabung von Endverbleibserklärungen kein effektives Mittel der Rüstungsexportkontrolle ist. Der Gesetzgeber muss umgehend ein Rüstungsexportkontrollgesetz auf den Weg bringen, das eine wirksame Exportkontrolle etabliert“, so Rothbauer.

Nach einer Strafanzeige von Jürgen Grässlin, Sprecher der „Aktion Aufschrei - Stoppt den Waffenhandel!“, verhandelte das Landgericht Stuttgart zwischen 2018 und 2019 illegale Waffenexporte von H&K. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Genehmigung für den Export von rund 4.500 Sturmgewehren nach Mexiko mit bewusst falschen Endverbleibserklärungen (EVE) erschlichen worden war. EVE dokumentieren gegenüber den deutschen Genehmigungsbehörden, wo die exportierten Waffen eingesetzt werden sollen und stellen ein Kernstück deutscher und europäischer Rüstungsexportkontrolle dar.

Im konkreten Fall tauchten die tatsächlichen Empfänger – Polizei- und Sicherheitskräfte in mexikanischen Unruheprovinzen, denen schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen wurden – jedoch nicht auf. Anders als bislang üblich sah das Landgericht Stuttgart die Endverbleibserklärungen auch nicht als Bestandteil der Exportgenehmigung an.

Das Landgericht verurteilte zwei ehemalige Mitarbeiter*innen von H&K zu Bewährungsstrafen. Vom Unternehmen wurden rund 3,7 Millionen Euro eingezogen. Der frühere Landgerichtspräsident Peter Beyerle, damaliger Ausfuhrbeauftragter und Geschäftsführer bei H&K, sowie zwei weitere Mitarbeiter aus der Führungsebene wurden hingegen freigesprochen. Ein weiterer Angeschuldigter befindet sich weiterhin in Mexiko und konnte nicht in das Verfahren in Deutschland einbezogen werden. H&K, die zwei verurteilten Mitarbeiter*innen und die Staatsanwaltschaft Stuttgart legten Revision ein. Die Frage nach einer Mitverantwortung der Genehmigungsbehörden wurde im Prozess nicht behandelt.

Der Freispruch Beyerles erntete erhebliche Kritik. Trotz zahlreicher Indizien für seine Kenntnis von den Unstimmigkeiten bei Genehmigungsbeantragung und -erteilung blieb er straffrei. Der BGH hat nun die Chance, diesen Aspekt des Verfahrens erneut zu beleuchten. „In diesen Fällen organisierter illegaler Waffenexporte sollten nicht nur die niederrangigen Mitarbeiter der Firmen zur Verantwortung gezogen werden“, sagt Christian Schliemann-Radbruch, Senior Legal Advisor beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). „Insbesondere die Führungsebene mit klarer Zuständigkeit für die Ausfuhr und steten Kontakten in die betroffenen Ministerien darf nicht einfach aus der Verantwortung entlassen werden.“

Keine Rolle spielten im bisherigen Prozess die Opfer aus Mexiko. „Um wirklich zu verhindern, dass mit deutschen Gewehren Gewalttaten und Menschenrechtsverletzungen in Mexiko begangen werden, hätten die Waffen überhaupt nicht nach Mexiko exportiert werden dürfen“, erläutert Carola Hausotter von der Deutschen Menschenrechtskoordination Mexiko. Der Gesetzgeber müsse klarstellen, dass Rüstungsexportkontrolle auch die Opfer von Schusswaffengewalt in den Empfängerländern zu schützen hat. Diese hätten ein Recht darauf, an den Verfahren beteiligt zu werden. „Die Betroffenen warten noch immer auf die Veröffentlichung des Stuttgarter Urteils. Erst dann können sie die Verantwortlichen in Mexiko vor Gericht bringen“, so Hausotter.

Das BGH-Verfahren trägt das Aktenzeichen 3 StR 474/19. Die Verhandlung ist öffentlich. Durch die Hauptverhandlung wird der BGH in eigener Zuständigkeit entscheiden. Ein Urteil wird für die erste Jahreshälfte 2021 erwartet.

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