Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und seine palästinensischen Partnerorganisationen unterstützen einen Palästinenser aus Gaza bei einem Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht. Der Eilantrag soll sicherstellen, dass keine weiteren Panzergetriebe ausgeliefert werden, solange das Bundesverfassungsgericht noch nicht über die im Oktober 2025 eingereichte Verfassungsbeschwerde entschieden hat – und bevor die Getriebe in Gaza gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt werden.
Keine Sicherheit trotz sogenannter Waffenruhe
Der Beschwerdeführer lebt mit seiner Familie in einem Zelt im Süden des Gazastreifens, unter höchst prekären Bedingungen und in ständiger Lebensgefahr. Die sogenannte „Waffenruhe" bietet keinerlei Schutz. Israelische Streitkräfte verletzen sie fortlaufend durch Beschuss aus der Luft und vom Boden. Dokumentiert sind auch Einsätze von Panzern; bei einem Teil davon handelt es sich um solche mit deutscher Getriebetechnologie. Regelmäßig werden Orte angegriffen, an denen Zelte von Binnenvertriebenen stehen.
„Wir fühlen uns überhaupt nicht sicher. Wir rechnen jederzeit damit, dass ein israelischer Luftangriff uns trifft", schildert der Beschwerdeführer in einer aktuellen eidesstattlichen Erklärung. „Vor wenigen Tagen wurde ein Zeltlager nur etwa 150 Meter nördlich von uns bombardiert. Mehrere Menschen wurden getötet."
Trotz der anhaltenden Angriffe hat die Bundesregierung ihren im August 2025 verhängten Genehmigungsstopp bereits wieder aufgehoben. Neue Exportgenehmigungen können jederzeit erteilt werden. Solange die Gefahr für die Zivilbevölkerung fortbesteht, müssen solche Waffenlieferungen vollständig ausgesetzt bleiben.
Zweitgrößter Waffenlieferant an Israel
Als zweitgrößter Waffenlieferant Israels trägt Deutschland konkrete Verantwortung. Deutsche Panzergetriebe des Unternehmens Renk sind ein Herzstück der in Gaza eingesetzten Merkava- und Namer-Panzer. Ohne sie wäre der Bodenkrieg in dieser Form nicht möglich. Solche Panzer werden in großer Zahl in dicht besiedelten Gebieten eingesetzt, auch in der Nähe von Zeltlagern, Verteilstellen für Nahrungsmittel und anderen zivilen Einrichtungen.
UN-Organe, der Internationale Strafgerichtshof und zahlreiche Menschenrechtsorganisationen dokumentieren seit über zwei Jahren schwerste Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht in Gaza. Dazu gehören Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Genozid. Dennoch genehmigte die Bundesregierung weiterhin Rüstungsexporte, trotz klarer Hinweise auf deren völkerrechtswidrigen Einsatz zulasten der Zivilbevölkerung.
Deutschland verstärkt durch seine Exporte die Risiken für die Zivilbevölkerung
Dr. Alexander Schwarz, Co-Programmleiter Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung beim ECCHR: „Die tödlichen Folgen deutscher Rüstungsexporte dürfen nicht länger ausgeblendet werden. Die Bundesregierung trägt Mitverantwortung für die fortgesetzten Völkerrechtsverstöße in Gaza. Wenn Deutschland Panzergetriebe genehmigt, leistet es einen Beitrag zu einer Kriegsführung, in der systematisch Kriegsverbrechen begangen werden. Das ist mit der verfassungsrechtlichen Pflicht Deutschlands, elementare Grundrechte zu schützen, nicht vereinbar."
Völkerrecht gilt universell – auch für Israel
Deutschland verstößt gegen seine völkerrechtlichen und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen, indem es weiterhin Rüstungsgüter liefert, obwohl seit Monaten schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht dokumentiert werden. Das Völkerrecht gilt universell – auch für Israel und für den Krieg in Gaza. Die Bundesregierung fordert zwar öffentlich die Einhaltung dieser Normen, ermöglicht durch ihre Waffenexporte jedoch zugleich deren Verletzung. Wer Israel faktisch von den allgemeinen Regeln des Völkerrechts ausnimmt, stellt die palästinensische Zivilbevölkerung praktisch schutzlos: ohne wirksamen Rechtsschutz und der militärischen Gewalt ausgeliefert.
Eine solche Politik widerspricht den verfassungsrechtlichen Schutzpflichten Deutschlands, die auch gegenüber Menschen außerhalb des eigenen Staatsgebiets bestehen. Rüstungsexporte, die vorhersehbar zu völkerrechtswidrigen Angriffen auf Zivilpersonen beitragen, sind selbst rechtswidrig. Solange die Gefahr für die Zivilbevölkerung in Gaza fortbesteht, müssen Waffenlieferungen vollständig ausgesetzt werden.
Zeitdruck: Eilantrag notwendig
Mit dem Eilantrag drängt das ECCHR auf eine rasche gerichtliche Entscheidung, bevor weitere Panzergetriebe ausgeliefert werden. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte verhindern, dass Panzer mit deutscher Technologie weiterhin gegen die Zivilbevölkerung in Gaza eingesetzt werden. Der Beschwerdeführer hatte bereits im Oktober 2024 beim Verwaltungsgericht Frankfurt Eilrechtsschutz beantragt. Sowohl dieser Antrag als auch die Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel wurden abgewiesen.
Der Beschwerdeführer wird anwaltlich vertreten durch Geulen & Klinger Rechtsanwälte. Das ECCHR arbeitet in diesem Verfahren gemeinsam mit den palästinensischen Partnerorganisationen Palestinian Centre for Human Rights (PCHR), Al Mezan Center for Human Rights und Al Haq.