Prozessauftakt in Koblenz zu Verbrechen in Syrien: Die Belagerung von Yarmouk im Fokus

17.11.2025

Am Mittwoch, den 19. November, beginnt am Oberlandesgericht Koblenz ein neuer Prozess zu Verbrechen, die unter dem Assad-Regime in Syrien begangen wurden. Erstmals wird die Belagerung und das Aushungern von Yarmouk, einem ehemaligen palästinensischen Flüchtlingslager in Damaskus, vor Gericht verhandelt.

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage nach dem Weltrechtsprinzip gegen fünf Männer erhoben, die unter Verdacht stehen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen zu haben. Die vier mutmaßlichen Mitglieder der syrischen Miliz „Free Palestine Movement“ (FPM) und ein mutmaßlicher syrischer Geheimdienstmitarbeiter müssen sich wegen Tötung, Mordes, Folter, Freiheitsberaubung und des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung vor Gericht verantworten. Sie sollen an der gewaltsamen Niederschlagung einer friedlichen Demonstration gegen das syrische Regime am 13. Juli 2012 beteiligt gewesen sein. 

In der Folge wurde das Stadtviertel Yarmouk belagert, und Bewohner*innen waren fortan von Lebensmitteln, Medikamenten und humanitärer Hilfe abgeschnitten. “Belagern, aushungern, zur Aufgabe zwingen“ wurde zu einer Kriegsstrategie, mit der das Assad-Regime brutal gegen Hunderttausende Zivilist*innen in oppositionellen Gebieten vorging. Elf Monate nach dem Sturz des Assad-Regimes ist das Yarmouk-Verfahren ein wichtiger Beitrag zum syrischen Prozess der Übergangsjustiz. Er ist zudem das bislang größte Verfahren auf Grundlage des Weltrechtsprinzips.

"Die Geschichte von Yarmouk wurde nie geschrieben, weil jene, die sie erzählen könnten, gefoltert, verhungert, ermordet oder zur Flucht gezwungen wurden. Der Prozess ist ein Anfang, diese Leerstelle zu füllen und der Welt zeigen, dass Yarmouk kein Kollateralschaden, sondern ein gezieltes Projekt der Zerstörung war. Ohne diese Wahrheit wird es weder Gerechtigkeit noch eine Erinnerung geben, die in die Zukunft weist", sagt Ruham Hawash, aufgewachsen in Yarmouk und Regionalmanager*in für Syrien beim ECCHR.

Obwohl die Belagerung von Yarmouk als ein Sinnbild für die brutale Kriegsführung des Assad-Regimes und die Zerstörung gesamter Stadtviertel gilt, hat bislang kein Gericht die systematische Belagerung und das Aushungern der Zivilbevölkerung in Yarmouk untersucht. 2023 verurteilte das Berliner Kammergericht einen Angehörigen einer Assad-treuen Miliz wegen Kriegsverbrechen und Mordes in Yarmouk. Das seinerzeit vom ECCHR begleitete Verfahren markiert zwar einen wichtigen juristischen Schritt, beschränkte sich jedoch nur auf ein einzelnes Verbrechen und nicht die systematische Natur der Blockade.

„Neue Verfahren sollten diese Lücke schließen und die brutale Kriegsführung gegen ganze Stadtteile rechtlich aufarbeiten. Der Yarmouk-Prozess bildet einen zentralen Baustein für den Übergang in ein neues Syrien: die Aufarbeitung der in der Vergangenheit begangenen Gräueltaten“, sagt Andreas Schüller, Co-Leiter des ECCHR-Programmbereichs Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung. „Die Erfahrungen aus Yarmouk zeigen erschreckende Parallelen zur Gegenwart: Auch in Gaza wurden humanitäre Hilfsstrukturen gezielt zerstört, Versorgungswege abgeriegelt und Zivilist*innen durch den Entzug lebensnotwendiger Mittel gefährdet. Hunger als Waffe einzusetzen – ob in Yarmouk, Gaza oder anderswo – ist ein Kriegsverbrechen.“

Über Jahre hinweg haben Verfahren nach dem Weltrechtsprinzip eine zentrale Rolle bei der juristischen Aufarbeitung der Verbrechen des syrischen Regimes gespielt. Mit dem Sturz des Assad-Regimes eröffnet sich nun die Perspektive, die Aufarbeitung künftig im Land selbst voranzutreiben. Syrische Prozesse könnten dann auf den Präzedenzfällen aufbauen, die durch Verfahren in Drittstaaten wie Deutschland geschaffen wurden.

„Mit dem Fokus auf die systematische Belagerung von Yarmouk markiert der Koblenzer Prozess einen Wendepunkt für die syrische Übergangsjustiz. Durch die Untersuchung von Aushungerung als Methode der Kriegsführung im Völkerstrafrecht kann dieses Verfahren rechtliche Präzedenzfälle und Beweisstandards schaffen, die syrische Institutionen in ihre Aufarbeitungsprozess integrieren können“, sagt Fadel Abdulghany vom Syrian Network for Human Rights.

Das ECCHR arbeitet seit 2012 intensiv an der völkerstrafrechtlichen Aufarbeitung der Verbrechen in Syrien und unterstützt Überlebende der Verbrechen in Yarmouk, die sich an dem Verfahren als Nebenkläger*innen beteiligen wollen.

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