Eckpunkte zum Lieferkettengesetz: Ein guter Beginn, aber noch lange nicht ausreichend

25.06.2020

Berlin – Heute sind die Eckpunkten der Bundesregierung für ein Lieferkettengesetz bekannt geworden. Dazu kommentiert Dr. Miriam Saage-Maaß, Leiterin des Programmbereichs Wirtschaft und Menschenrechte des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR):

„Eine rechtlich verbindliche Regelung der Haftung deutscher Unternehmen entlang ihrer globalen Produktions- und Lieferketten ist seit Jahren überfällig. Deswegen begrüßen wir, dass nun endlich die Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz  der Bundesregierung vorliegen. Insbesondere die umfassend definierte Sorgfaltsplicht und die vorgesehenen Sanktionen bei Nichteinhaltung sind positive Schritte.

Dennoch lassen die Eckpunkte noch einiges zu wünschen übrig:

Unser stärkster Kritikpunkt ist die der Beweislast. Die Eckpunkte weisen darauf hin, dass die Beweislast weiter bei den Klägern – also den Betroffenen von Fabrikbränden, Dammbrüchen, Kinderarbeit und ähnlichem – liegen soll. Dies ist angesichts der Machtverhältnisse in den globalen Produktions- und Lieferketten unmöglich und macht zivilrechtliche Klagen, wie etwa im Fall KiK, weiterhin nahezu aussichtslos.

Inakzeptabel ist auch das Konzept eines „sicheren Hafens“: Unternehmen, die einem anerkannten (Branchen-)Standard beitreten, können hierdurch ihre Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken. Das wird den Interessen der Betroffenen nicht im Geringsten gerecht.

Außerdem soll das Lieferkettengesetz nur für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden gelten. Dabei definiert das Handelsgesetzbuch Unternehmen schon ab 250 Mitarbeitenden als groß. Auch sind kapitalmarktorientierte Unternehmen nicht automatisch erfasst, ebenso wenig wie kleinere Unternehmen mit besonderen Risiken für Menschenrechte und Umwelt.

Nicht zuletzt ist vorgesehen, dass nur Unternehmen, die in Deutschland „ansässig“ sind, unter das Gesetz fallen. Damit sind Unternehmen ausgenommen, die zwar in Deutschland eine Geschäftstätigkeit wahrnehmen, aber nicht hier ihren Sitz haben. Das schränkt den Anwendungsbereich für das Gesetz deutlich ein.

Unterm Strich heißt das aus menschenrechtlicher Sicht: Die Eckpunkte sind ein wichtiger Schritt, um deutsche Unternehmen zur Verantwortung ziehen zu können, aber sie sind noch lange nicht ausreichend, damit Menschen aus dem Globalen Süden ihre Rechte vor einem deutschen Gericht wirksam einklagen können.“

fälle (1)

Wer wir sind

Dem Unrecht das Recht entgegensetzen – das ist das erklärte Ziel und die tägliche Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

Gemeinsam mit Betroffenen und Partner*innen weltweit nutzen wir juristische Mittel, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftliche Ausbeutung und abgeschottete Grenzen nicht ungestraft davonkommen.

Pressekontakt

Maria Bause
T: +49 30 69819797
M: presse@ecchr.eu

Philipp Jedamzik
T: +49 30 29680591
M: presse@ecchr.eu

ANMELDUNG PRESSEVERTEILER

Presse

Archiv