Grey Zones and Red Lines: Wissenschaftsfreiheit in Recht und Politik verteidigen.
Ein gemeinsames Projekt von
Abteilung „Anthropologie des wirtschaftlichen Experimentierens“ am Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung in Halle/Saale, Germany; Abteilung „Migration in Globaler Perspektive“ am Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung der Humboldt Universität zu Berlin, Institut für juristische Intervention am European Center for Constitutional and Human Rights
Eine Reaktion auf Überraschung, Verwirrung und Besorgnis
Dieses Projekt entstand als Reaktion auf Gefühle der Überraschung, Verwirrung, Besorgnis und Ohnmacht, die durch Maßnahmen zur Kontrolle, Disziplinierung und Sanktionierung in Deutschland ausgelöst wurden, die die israelische Regierung kritisierten oder ihre Besorgnis über die Notlage der palästinensischen Bevölkerung in Gaza und den besetzten Gebieten zum Ausdruck brachten. Die erlebten Maßnahmen umfassten die Absage von Gastvorträgen oder Besuchen von internationalen Forschenden und Lehrenden, die Kündigung von Arbeitsverträgen, Angriffe in den Medien, Verwarnungen durch Verwaltungen sowie Druck innerhalb der Institutionen. Dies war besonders überraschend und beunruhigend im Kontext akademischer Einrichtungen, deren Arbeit auf diskursiver Kommunikation, Argumentation und vielfältigen Formen der Wissensproduktion und des Wissensaustauschs beruht – nicht nur für Forschung und Entscheidungsfindung, sondern auch für das tägliche Funktionieren. Sanktionen gingen oft mit einer feindseligen und diffamierenden Berichterstattung in den Medien einher (und wurden in einigen Fällen sogar dadurch verursacht). Die Sanktionierung Einzelner schafft, selbst wenn es nur wenige trifft, ein Klima der Verunsicherung unter Wissenschaftler*innen und Studierenden. Sie schürt Misstrauen, fördert Demoralisierung und Demotivierung am Arbeitsplatz und provoziert Selbstzensur vor allem bei internationalen und befristeten Wissenschaftler*innen in Einstiegspositionen.
Grauzonen, rote Linien
Dogmatische Rechtsvorschriften können die Realität nie in ihrer Komplexität widerspiegeln. Grauzonen sind unvermeidlich. Ihnen kann durch eine Klärung der Fakten in Einzelfallprüfung begegnet werden. Seit 2023 erleben Wissenschaftler*innen in der Bundesrepublik jedoch eine andere Rechtsunsicherheit. Sie hat zu Einschüchterungen geführt, die auf der ganz alltäglichen Ebene beeinflussen, wie sie sich Wissenschaftler*innen fühlen, denken, sprechen und sich selbst, ihre Kolleg*innen und die Gesellschaft in Deutschland wahrnehmen. In diesen Grauzonen geht es darum, was gesagt werden darf und was nicht. In Forschung und Lehre herrscht zunehmend Sorge, dass offene Worte und das Äußern der eigenen Meinung sich am Arbeitsplatz wie in der Öffentlichkeit negativ auswirken können. Viele wissen nicht, welche Rechte und Befugnisse sie tatsächlich haben.
Die Grauzonen, um die es hier geht, sind insofern besonders, als ihre Entstehung zwar willkürlich erscheinen mag, es sich aber um politisch bedeutsame rote Linien handelt. Diese werden von staatlichen Akteuren und akademischen Einrichtungen durch Disziplinar- und Strafmaßnahmen gezogen. Mehrheitlich betreffen sie Formulierungen und Ausdrucksformen, darunter Texte, Bilder oder Kleidungsformen, die auf eine bestimmte Art interpretiert werden. Sie haben oft keine klare Rechtsgrundlage und keine einvernehmliche Definition, geschweige denn eine informierte Zustimmung und unterscheiden sich somit qualitativ von rechtlichen "Grundprinzipien" wie der Achtung der Menschenwürde und der Ablehnung von Diskriminierung.
Infolgedessen erlebten migrierte und internationale Wissenschaftler*innen und Studierende eine Kluft zwischen dem Versprechen und der Erwartung akademischer und politischer Freiheit und der realen Praxis von Sanktionen und Kontrolle. Sie nehmen auch eine Spaltung innerhalb der wissenschaftlichen Gemeinschaft wahr, die nicht nur zu Selbstzensur geführt hat, sondern auch zu einem Vertrauensverlust und einer Entfremdung von Kolleg*innen und dem akademischen Umfeld.
Diese Spaltung muss ernst genommen werden, denn
- die gesellschaftlichen Grundlagen des Rechtstaatlichkeit untergräbt;
- sich negativ auf die Arbeitsmoral und das Arbeitsumfeld in den Forschungs- und Lehreeinrichtungen auswirkt; und darüber hinaus
- Strategien zur Bereicherung von Forschung und Lehre durch den strategischen Ausbau einer internationalen wissenschaftlichen Basis für die Hochschulbildung in Deutschland einschränkt.
Die hier identifizierten Grauzonen wirken sich nicht nur auf die Beziehungen zwischen einzelnen Wissenschaftler*innen und staatlichen Stellen aus, sie prägen auch die alltäglichen Beziehungen zwischen akademischen Institutionen, Studierenden, Kolleg*innen und Freund*innen. Für den internationalen Austausch zwischen Hochschulen und Universitäten stellen sie eine besondere Belastung dar.
Migrantische und internationale Wissenschaftler*innen und Studierende: Im Dazwischen
Die Entwicklungen in jüngerer Zeit hatten massive Konsequenzen für die Welt der Wissenschaft insgesamt. Für migrantische und internationale Akademiker*innen stellen sie dabei eine besondere Herausforderung dar. Für die Zwecke dieser Studie definieren wir „migrantische Akademiker*innen“ als Forschende, Lehrende und Studierende aus dem Ausland, die sich im Rahmen akademischer Mobilitätsprogramme oder auf Einladung vorübergehend in Deutschland aufhalten. Dazu gehören auch alle geflüchteten Akademiker*innen und Studierende, für die spezielle Zulassungs- und Förderprogramme entwickelt wurden, sowie nicht-deutsche Staatsangehörige, die in wissenschaftlichen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind. Einbezogen sind weiterhin Forschende, auf die ein „Ausländer-Effekt“ zutrifft, insofern ihnen aufgrund ihres Namens, ihres Aussehens, ihrer Kleidung oder ihrer Herkunft bestimmte politische Einstellungen zugeschrieben werden. Der im Kontext unserer Studie relevante Faktor ist, ob der Aufenthaltstitel einer Person widerrufen werden kann oder ihre soziale Stellung bedroht ist, wenn sie als jemand wahrgenommen wird, die eine politische Grenze überschreitet.
Diese prekäre rechtliche und soziale Situation wurde durch die Grenz- und Visumpolitik der Trump-Regierung in den Vereinigten Staaten deutlich. Migrantische und internationale Wissenschaftler*innen sind den Bundesbürger*innen nicht nur rechtlich nicht gleichgestellt, sie sind zum Teil auch in anderer Hinsicht von moralischen Anschuldigungen und gesellschaftlicher Ausgrenzung betroffen. Da die roten Linien eng mit der Interpretation der nationalen historischen Verantwortung in Deutschland verknüpft sind, müssen in Deutschland Forschende, Lehrende und Studierende aus dem Ausland damit rechnen, dass ihnen mangelnde historische Sensibilität unterstellt und vorgeworfen wird und sie in ihrem beruflichen und sozialen Umfeld isoliert werden. Gerade diese Wissenschaftler *innen und Studierende migrieren häufig nach Deutschland, weil die Freiheit im Herkunftsland eingeschränkt ist. Als Menschen, die selbst Zwang und Restriktionen in ihren Herkunftsländern erfahren haben, ist ihnen die Freiheit von Forschung und Lehre ein besonderes Anliegen.
Die Auswirkungen unserer Untersuchung gehen allerdings über diesen unmittelbaren Anlass hinaus. Unsere Studie lenkt die Aufmerksamkeit auf die Tatsache, dass die Meinungsfreiheit und die Freiheit von Forschung und Lehre international zunehmend beschnitten werden. In diesem Zusammenhang betrachten wir hierfür die besondere prekäre Lage migrantischer und internationaler Studierender, Forschender und Lehrender.
Grauzonen zu Räumen des Handelns machen
Um jedoch das Risiko zu vermeiden, dass die derzeitigen Grauzonen zu festen Regeln werden, die auf Kontrolle und Einschüchterung abzielen, ist es ebenso möglich, eine Grauzone in einen Handlungsraum zu verwandeln, wenn wir die rechtliche Natur der Maßnahmen, die zur Erzeugung des Abschreckungseffekts eingesetzt werden, klären und die rechtlichen Grundlagen und Instrumente identifizieren, die zum Schutz der akademischen Freiheit im aktuellen Kontext zur Verfügung stehen. Das Recht fungiert nicht nur als Instrument der Einschränkung und Disziplinierung, sondern kann auch Ressourcen für migrierte Wissenschaftler*innen und ihre Institutionen bereitstellen, auf die sie zurückgreifen können, um ihre Freiheit in Forschung, Lehre, öffentlichem Engagement, Arbeitsrechten und institutioneller Beteiligung zu verteidigen. In diesem Sinne kann das Recht, anstatt als Mittel zur nachträglichen Rationalisierung bestehender politischer oder öffentlicher Diskurse zu dienen, ein umkämpftes Feld bieten, auf dem die Bedingungen für Wissenschaft und akademische Freiheit ausgehandelt werden. Das Gesetz strukturiert die Zugehörigkeit von Menschen zu einer Gemeinschaft, ihre Mobilität, ihre institutionelle Einbindung und ihre öffentliche Sichtbarkeit und greift auf diese Weise direkt in die Möglichkeiten der freien wissenschaftlichen Praxis ein. Gleichzeitig bietet das Gesetz ein kritisches und strategisches normatives Instrument, um Einschränkungen der akademischen Freiheit aufzuzeigen, sie innerhalb eines rechtlichen Rahmens zu artikulieren und gleichermaßen Wege zu ihrer Abwehr aufzuzeigen.
Folgenden Fragen widmen wir besondere Aufmerksamkeit:
- Auf welcher gesetzlichen Grundlage basieren die verschiedenen Maßnahmen gegen die akademische Freiheit, über die in den von uns geführten Gesprächen berichtet wird? Handelt ein*e Vorgesetzte*r rechtlich abgesichert, wenn er/sie eine ihm/ihr unterstellte Beschäftigte auffordert, auf bestimmte als Privatperson in den sozialen Medien veröffentlichte politische Äußerungen zu verzichten?
- Welche Faktoren befördern die Unterminierung des ansonsten eindeutigen und starken Versprechens auf die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre? Zu ihnen zählt gegebenenfalls auch das Fehlen von Mechanismen zur Sicherung der Beschäftigung von Nachwuchswissenschaftler*innen, die Konzentration der Verwaltungsmacht, übertriebene Sorge um das „Image“ einer Institution oder ein missverstandenes Einwanderungs- und Aufenthaltsrecht.
- Wie lässt sich akademische Freiheit juristisch schützen? Welche Strategien sind zulässig? Inwiefern hilft ein Bewusstsein von den Widersprüchen und Inkonsistenzen politischer Einmischung dem Widerstand gegen genau diese?
- Welche rechtlichen Argumente kann eine Person geltend machen, um ihr Recht auf freie Meinungsäußerung in einem bestimmten akademischen Kontext zu verteidigen? Können beispielsweise Ansichten, die von der Geschäftsleitung als „inakzeptabel“ angesehen werden, dennoch gesetzlich geschützt sein?
- Was sollen Wissenschaftler*innen und Studierende ohne deutschen Pass beim Schutz ihrer Rechte beachten? Gibt es Rechte für deutsche Staatsangehörige, die für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit nicht gelten, sei es wegen gesetzlicher Differenzierung, aus administrativen Gründen oder wegen spezifischer sozialer Beziehungen? Welche zusätzlichen Sanktionen können gegen Migrant*innen ausgesprochen werden?
Der vorliegende Bericht soll unser Verständnis von den Bedingungen schärfen, unter denen die akademische Freiheit in Deutschland aktuell eingeschränkt werden kann. Er soll weiterhin helfen, juristisch begründete Argumente für den Widerstand gegen politische Kontrolle und die Verteidigung der Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre zu formulieren.
Methodik: Eine Rechtsanalyse der gelebten Erfahrung
Initiiert wurde die vorliegende Studie 2024 in Gesprächen zwischen Mitgliedern der Abteilung „Anthropologie des wirtschaftlichen Experimentierens“ am Max-Planck-Institut für Sozialanthropologie, und der Abteilung "Migration in globaler Perspektive" am Berliner Institut für Integrations- und Migrationsforschung an der Humboldt Universität sowie dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Im Verlauf mehrerer Online-Meetings und in persönlichen Begegnungen verständigten wir uns, ein Papier zur Situation der migrantischen Wissenschaftler*innen zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang bemühten wir uns sowohl um ein besseres Verständnis ihrer subjektiven Erfahrungen als auch um die Identifizierung der gesetzlichen Bestimmungen, auf die sie zum Schutz ihrer akademischen Freiheit verweisen können.
Um die Schwierigkeiten der Betroffenen besser zu verstehen, führten wir Interviews mit 27 an deutschen Hochschulen wirkenden Wissenschaftler*innen, darunter 21 mit nicht-deutschen Pässen und sechs Bundesbürger*innen. Unsere Gesprächspartner*innen fanden wir über bestehende Netzwerke. Einige meldeten sich aus eigenem Interesse direkt bei uns. In unserem Sample dominieren Vertreter*innen der Sozial- und Geisteswissenschaften. Die Befragten kommen jedoch insgesamt aus vielen verschiedenen Ländern und Regionen, unter anderem Süd- und Ostasien, Nord- und Südamerika, Westasien, Nordafrika und Europa. Für Diversität stehen sie auch in anderer Hinsicht: Religion, universitärer Status, Forschungsschwerpunkte.
Unsere Interviews dienten der Erkundung von Erfahrungen, Sorgen, Nöten und offenen Fragen der migrantischen Wissenschaftler*innen. Die Gespräche dauerten jeweils knapp zwei Stunden und wurden halbstrukturiert geführt: Wir folgten einem Leitfaden, um zu gewährleisten, dass die wichtigsten Fragen / Themenbereiche angesprochen würden, ließen jedoch Raum für den spontanen Austausch. Im Fokus standen reale, eigene Erfahrungen, emotionale Reaktionen und die kognitive Auseinandersetzung mit dem Thema. Wir besprachen auch Fragen, die sich erst während des Interviews ergaben. Die begrenzte Zahl von interviewten Personen in unserem nicht-randomisierten Sample ist nicht repräsentativ für migrantische Wissenschaftler*innen in Deutschland. Sie illustrieren gleichwohl die mangelnde Orientierung, Entfremdung und Selbstzensur der Betroffenen und verweisen auf spezifische, juristisch relevante Situationen, in denen diese ihre Erfahrung machten. Die Sorge der Wissenschaftler*innen, mit denen wir sprachen, richtete sich, wenn auch in unterschiedlicher Weise, auf die Frage, wie akademische Debatten verantwortlich und zugleich frei von jeder Einschüchterung geführt werden könne.
Auf der Grundlage dieser Gespräche stellten die Forschenden des ECCHR Fragen zusammen, die einer juristischen Klärung bedürfen und baten Expert*innen für Arbeitsrecht, Verfassungsrecht und andere hier relevante Rechtsfelder, die Legalität spezifischer Maßnahmen – Druckausübung, Drohungen – zu kommentieren sowie Vorschläge für rechtlich begründete Reaktionen und Gegenstrategien zu machen. Ergänzend betrieb das ECCHR-Team Sekundärforschung und bat Jurist*innen aus der Praxis um die Einordnung ihrer juristischen Bewertung im Kontext der allgemeinen rechtlichen und politischen Entwicklung.