Für eine notwendige Öffnung des deutschen Diskurses. Im Folgenden zeichnet das ECCHR in einem kurzen Q&A die juristischen Kontroversen nach, die um die Einstufung des israelischen Vorgehens im palästinensischen Gazastreifen als Völkermord im Sinne der Völkermordkonvention von 1948 sowie um das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs von 1998 bestehen.
Wir sind uns bewusst, dass wir damit gerade in Deutschland die Komfortzone der rein juristischen Diskussion verlassen und geschichtspolitisch wie politisch umkämpftes Terrain betreten. Wir sind aber überzeugt davon, dass der juristische Ansatz dazu geeignet ist, die Debatte zu versachlichen. Denn wir Juristinnen argumentieren mit von unabhängigen und seriösen Institutionen (vorläufig) festgestellten Fakten sowie mit juristischen Schlussfolgerungen. Dass die Einstufung von Regierungshandeln gerade befreundeter Staaten als Völkerstraftaten politisch unerwünscht ist und man insbesondere in Deutschland den daraus abzuleitenden völkerrechtlichen Verpflichtungen ausweichen will, haben wir in unserer nunmehr fast 20-jährigen Arbeit immer wieder erfahren, wenn auch vielleicht nicht in dieser Deutlichkeit. Das Recht ist nicht unpolitisch und zugleich darf die Politik nicht das Recht überformen.
Seit seiner Gründung setzt sich das ECCHR auf vielfältige Weise mit Völkerstraftaten auseinander: durch Publikationen, Veranstaltungen und vor allem durch juristische Interventionen, die den Kern unserer Arbeit ausmachen. Das geographische Spektrum unserer Arbeit umfasst Asien (Sri Lanka, China, Indien, japanische Kriegsverbrechen auf den Philippinen), den Nahen und Mittleren Osten (Irak, Syrien, Iran, Bahrain, Jemen, Israel, Palästina, Ägypten), Afrika (Libyen, Kongo), die USA, Mexiko, Kolumbien. Die Militärdiktaturen der 1970er Jahre im Süden Lateinamerikas beschäftigen uns ebenso wie Kriegsverbrechen und anhaltende Menschenrechtsverletzungen in Europa (Türkei, Belarus, russische Kriegsverbrechen in der Ukraine, Rechtsverletzungen gegen Migrant*innen und Menschen auf der Flucht). Viele der juristischen Sachverhalte, mit denen wir uns befasst haben, waren und sind umstritten, vor allem natürlich in den betroffenen Gesellschaften. Tatsachen werden in Frage gestellt, Amnestiegesetze und juristisch nicht haltbare Begründungen ins Feld geführt, die rechtlichen Schlussfolgerungen diskutiert.