US-Regierung droht Internationalen Strafgerichtshof zu zerschlagen – Bundesregierung muss die unabhängige Justiz verteidigen

14.07.2026

Berlin, 14. Juli 2026. US-Außenminister Rubio kündigt eine Kampagne zur Zerschlagung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) an. Diese soll sich nicht nur gegen IStGH-Mitarbeiter*innen richten, sondern auch gegen Staaten, die mit dem Gerichtshof kooperieren. Umso wichtiger ist es, dass die Vertragsstaaten sich nicht einschüchtern lassen und den IStGH entschlossen unterstützen.  

 „Wenn Marco Rubio ankündigt, den Internationalen Strafgerichtshof ‚Stein für Stein‘ abzutragen, dann müssen wir das Völkerrecht Stein für Stein verteidigen,“ sagt Andreas Schüller, Co-Programmleiter des Bereichs Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung beim ECCHR. „Gegen autoritäre Machtpolitik helfen nur internationale Kooperation, politisches Rückgrat und rechtsstaatliche Integrität.“

Seit seinem Amtsantritt setzt Donald Trump den IStGH mit Sanktionen gegen den Chefankläger, beide stellvertretenden Chefankläger*innen und acht Richter*innen des IStGH zunehmend unter Druck. Die US-Administration verhängte zudem Sanktionen gegen die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese sowie gegen drei führende palästinensische Menschenrechtsorganisationen: Das Palestinian Centre for Human Rights (PCHR), Al-Haq und Al Mezan Center for Human Rights, mit denen das ECCHR eng zusammenarbeitet. 

Diese Eskalation folgt einem besorgniserregenden Muster politisch motivierter Angriffe auf die internationale Rechtsordnung und die Unabhängigkeit der Justiz. Sie zielt darauf ab, Ermittlungen gegen Verbündete der Vereinigten Staaten oder gegen US-Staatsangehörige zu erschweren und damit Rechenschaftspflicht für mögliche Völkerrechtsverbrechen zu verhindern. Die Leidtragenden sind die Betroffenen und Überlebenden von Völkerstraftaten ebenso wie diejenigen, die sich weltweit unter zunehmend schwierigen Bedingungen für Gerechtigkeit und gegen Straflosigkeit einsetzen.

Als das zentrale internationale Strafgericht wird der IStGH tätig, wenn nationale Justizsysteme nicht willens oder nicht in der Lage sind, schwerste Völkerrechtsverbrechen zu verfolgen. Gerade deshalb gerät er immer wieder in Konflikt mit mächtigen Staaten und politischen Interessen. Seine Unabhängigkeit zu schützen, ist eine gemeinsame Verantwortung der Vertragsstaaten.

So auch die Bundesregierung: Als Vertragsstaat des Römischen Statuts muss sie dem IStGH nun den Rücken stärken und darf sich nicht erpressen lassen. Dazu gehört auch die Verabschiedung nationaler und regionaler Blocking-Verordnungen, die die Befolgung der US-Sanktionen verbietet und damit Unternehmen und Einzelpersonen vor ihren Auswirkungen schützt. Die vom Sanktionsregime Betroffenen setzen ihre Arbeit trotz persönlicher und institutioneller Risiken unbeirrt fort. Sie verteidigen damit nicht nur die Unabhängigkeit der internationalen Strafjustiz, sondern auch die Rechte der Betroffenen von Völkerstraftaten – für Gerechtigkeit, gegen staatliche Gewalt und für die Geltung des Völkerrechts.

Wer wir sind

Dem Unrecht das Recht entgegensetzen – das ist das erklärte Ziel und die tägliche Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

Gemeinsam mit Betroffenen und Partner*innen weltweit nutzen wir juristische Mittel, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftliche Ausbeutung und abgeschottete Grenzen nicht ungestraft davonkommen.

Pressekontakt

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