– Das globale Menschenrecht auf Gesundheit muss über dem Schutz geistiger Eigentumsrechte stehen
– Deutschland und die EU blockieren weiterhin vielversprechende multilaterale Initiativen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie
– Bundesregierung und Pharmaunternehmen müssen menschenrechtliche (Sorgfalts )Pflichten beachten
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat potentielle Covid-19-Impfstoffe in der Vergangenheit als globales öffentliches Gut bezeichnet. Dennoch missachtet die deutsche Regierung mit ihrem aktuellen Verhalten ihre menschenrechtlichen Pflichten, die gerade auch bei sozialen Menschenrechten über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus gelten.
Lesen Sie hier die ECCHR-Stellungnahme zur Covid-Impfstoff-Debatte.