Racial-Profiling-Fall in Hamburg

„Kontrollen waren rassistisch motiviert“

11.08.2020

Berlin/Hamburg – Das Verwaltungsgericht Hamburg verhandelt ab dem 12. August 2020 erneut mehrere Racial-Profiling-Einsätze gegen einen Mann aus Togo. Er wurde zwischen 2017 und 2018 auf St. Pauli vier Mal von Beamten der sogenannten Task Force Drogen willkürlich und damit rechtswidrig kontrolliert. Die Task Force agiert seit April 2015 mit Schwerpunkteinsätzen in den Hamburger Stadtteilen St. Pauli, St. Georg und dem Schanzenviertel. Der Kläger wird vor Gericht von ECCHR-Kooperationsanwalt Carsten Gericke vertreten. 

Anlässlich der mündlichen Verhandlung am 12. August erhalten Sie ein Statement von Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR):

„Die Verdächtigungen und Kontrollen der Hamburger Polizei waren rassistisch motiviert. Grund für die Einsätze war einzig und allein die Hautfarbe des Klägers. Das hatte nichts mit polizeilicher Fahndungsarbeit zu tun und ist deswegen grund- und menschenrechtswidrig. Das Racial Profiling der deutschen Sicherheitskräfte und Polizeibeamten hat System: Die willkürlichen Polizeikontrollen schwarzer Menschen sind Ausdruck eines strukturellen Rassismus in Deutschland. Es ist überfällig, dass Justiz und Politik dies umfassend anerkennen und aufarbeiten.“

Es ist nicht das erste Mal, dass die Praxis der rassistischen Kontrollen der Task Force Drogen auf den verfassungsrechtlichen Prüfstand kommt. Schon 2017 musste die Hamburger Polizei einräumen, dass eine verdachtsunabhängige Kontrolle des Klägers rechtswidrig war.

Wer wir sind

Dem Unrecht das Recht entgegensetzen – das ist das erklärte Ziel und die tägliche Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

Gemeinsam mit Betroffenen und Partner*innen weltweit nutzen wir juristische Mittel, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftliche Ausbeutung und abgeschottete Grenzen nicht ungestraft davonkommen.

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