Prozess gegen hochrangigen Vertreter des Assad-Regimes beginnt heute in Österreich

01.06.2026

Heute beginnt ein weiterer Prozess wegen Völkerstraftaten, die in Syrien unter dem Assad-Regime begangen wurden. Erstmals in Österreich stehen mit Khalid Al Halabi und Mussab Abou Rokbh zwei ehemalige Angehörige syrischer Geheimdienste wegen mutmaßlicher Straftaten wie Folter und sexualisierter Gewalt in Haftanstalten in Raqqa, Syrien, vor Gericht. Al Halabi ist der bislang höchstrangige ehemalige syrische Regimeangehörige, der in Europa festgenommen wurde.

Die österreichischen Strafverfolgungsbehörden wurden bereits Anfang 2016 darüber informiert, dass sich Al Halabi – der ehemalige Abteilungsleiter des Geheimdienstes in Raqqa – in Österreich aufhielt. Zudem wurden die Behörden auf seine mutmaßliche Beteiligung an Folter und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen an Inhaftierten in der Provinz Raqqa aufmerksam gemacht, bevor er später desertierte und nach Frankreich floh. Bis heute ist unklar, wie Al Halabi anschließend nach Österreich gelangte – mutmaßlich mit Unterstützung des Mossad sowie österreichischer Nachrichtendienste.

Die Staatsanwaltschaft Wien erhob im November 2025 Anklage gegen Al Halabi und Abou Rokbh, nachdem es innerhalb der österreichischen Justiz über Jahre hinweg zu Verzögerungen gekommen war. Die Anklageerhebung ist maßgeblich dem unermüdlichen Einsatz syrischer Jurist*innen, Überlebender sowie zivilgesellschaftlicher Organisationen ebenso wie weiterer Ermittlungsbehörden für Kriegsverbrechen zu verdanken. Unter den beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützte das ECCHR die Ermittlungen in den vergangenen Jahren und stellte über seine Kooperationsanwältin Nadja Lorenz die Beteiligung von Betroffenen sicher.

Das ECCHR begrüßt die Eröffnung des Prozesses als einen wesentlichen Beitrag auf dem Weg zur Gerechtigkeit für die Überlebenden dieser Verbrechen. „Angesichts der nach wie vor prekären Situation in Syrien sind Prozesse nach dem Weltrechtsprinzip wie das Verfahren gegen Al Halabi in Wien von großer Bedeutung für die Aufarbeitung der syrischen Staatsverbrechen“, sagt Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR.

In Damaskus begann im April der erste Prozess gegen einen ehemaligen hochrangigen Vertreter des Regimes, Atef Najib – ein erster Schritt hin zu Gerechtigkeit für Millionen Syrer*innen, darunter Überlebende und Angehörige der Opfer der unter dem Assad-Regime begangenen Verbrechen. Da in Syrien bislang allerdings noch kein klarer Rechtsrahmen oder ein umfassendes Fundament der Übergangsjustiz etabliert wurde, ist die Aufarbeitung weiterhin noch in einer frühen und fragilen Situation. In diesem Zusammenhang kann der Prozess der Übergangsjustiz in Syrien auf Präzedenzfälle und Beweismittel zurückgreifen, die im Rahmen von Weltrechtsverfahren in europäischen Drittstaaten geschaffen und erhoben wurden.

Der Prozess findet in den kommenden Wochen in Wien statt.

Wer wir sind

Dem Unrecht das Recht entgegensetzen – das ist das erklärte Ziel und die tägliche Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

Gemeinsam mit Betroffenen und Partner*innen weltweit nutzen wir juristische Mittel, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftliche Ausbeutung und abgeschottete Grenzen nicht ungestraft davonkommen.

Pressekontakt

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