Pakistanische Gewerkschafter*innen ziehen Bilanz: Das Lieferkettengesetz schützt Arbeiter*innen und Gewerkschaften vor Ort!

05.02.2024

September 2012: 260 Menschen verbrennen in pakistanischer Textilfabrik

Am 11. September 2012 verbrennen in der pakistanischen Textilfabrik Ali Enterprises 260 Menschen  bei lebendigem Leib, mehr als 50 Menschen wurden verletzt. Vergitterte Fenster, defekte Feuerlöscher, Notausgänge, die ins Nichts führten, machten die Fabrik zur tödlichen Falle für die Arbeiter*innen. Nur drei Wochen vor dem Brand hatte das Zertifizierungsunternehmen RINA die Fabrik – die hauptsächlich für das deutsche Textilunternehmen KiK produzierte –als sicher eingestuft.

Die Gewerkschafter*innen Nasir Mansoor und Zehra Khan vertraten damals die Hinterbliebenen und Überlebenden der Katastrophe und zogen in Deutschland vor Gericht. Weder das Zertifizierungsunternehmen RINA noch der Textildiscounter Kik wurden letztlich rechtlich zur Verantwortung gezogen. Zwar willigte Kik nach Jahren des öffentlichen Protests und monatelangen Verhandlungen schließlich ein, Entschädigung zu zahlen, jedoch auf freiwilliger Basis, denn es fehlte die gesetzliche Grundlage. Zusammen mit dem schrecklichen Fabrikunglück von Rana Plaza nur ein Jahr später ebnete der Fall Ali Enterprise daher den Weg für ein Lieferkettengesetz.

10 Jahre später: Deutsches Lieferkettengesetz schützt Arbeiter*innen in Pakistan

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet seit dem 1. Januar 2023 Unternehmen gesetzlich dazu, die Einhaltung von Arbeitsrechten in ihren Wertschöpfungsketten sicherzustellen. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes sind die Gewerkschafter*innen Nasir Mansoor und Zehra Khan wieder in Deutschland. Sie wollen mit deutschen Textilunternehmen und Politiker*innen darüber sprechen, wie das deutsche Gesetz dabei hilft, Menschenrechte in pakistanischen Textilfabriken zu schützen.

Das Gesetz erfährt breite Unterstützung auch von Seiten international tätiger Unternehmen und sorgt für besseren Dialog zwischen Betroffenen und Unternehmen: Nach 40 Jahren Gewerkschaftsarbeit in Pakistan sitzt Nasir Mansoor das erste Mal mit Vertreter*innen deutscher Unternehmen am selben Tisch. Die Unternehmen sind endlich bereit, mit den Gewerkschaften zu sprechen, um sich ein realistisches Bild von den Arbeitsbedingungen vor Ort zu verschaffen und gemeinsam über Lösungsansätze zu sprechen. Diese Gespräche sind ein direkter Effekt des neuen Gesetzes. Denn effektive Maßnahmen zur Umsetzung von Sorgfaltspflichten müssen keineswegs bürokratisch sein: Aufforderung eines europäischen Einkäufers an den Produzenten, sich mit der lokalen Gewerkschaft zusammenzusetzen und zu verhandeln, bringt manchmal mehr als 100 Seiten Prüfbericht von privatwirtschaftlichen Auditfirmen.

Januar 2024: FDP und Wirtschaftslobbyisten torpedieren Fortschritt für die Menschenrechte

Die Gewerkschafter*innen aus Pakistan haben auch mit den Behörden und Ministerien gesprochen, die für die Umsetzung des Gesetzes in Deutschland zuständig sind, ebenso wie mit Parlamentarier*innen, Zivilgesellschaft und Gewerkschaften in Deutschland. Das Fazit aus allen Gesprächen ist: Auch wenn es an einigen Stellen nachzubessern gilt, zeigt das deutsche LkSG schon jetzt eine positive Wirkung und schützt Menschenrechte vor Ort - ebenso wie jene Unternehmen, die bereit sind, sich mit den Menschenrechten in ihren Lieferketten zu beschäftigen. Jetzt ist es umso wichtiger diesen ersten Erfolg zu schützen. Gegen die Blockade der FDP und für die Menschenrechte. Zehra Khan fasst es so zusammen:

„Wer sich im 21. Jahrhundert noch gegen eine solche Gesetzgebung stellt, nimmt bewusst den Tod und die Ausbeutung von Menschen in Pakistan in Kauf, die für die Profite von Unternehmen in Deutschland schuften. Wir bitten die deutsche Bundesregierung daher ein klares Zeichen zu setzen: Nie wieder Ali Enterprise, keine Toten für Klamotten!“

Wer wir sind

Dem Unrecht das Recht entgegensetzen – das ist das erklärte Ziel und die tägliche Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

Gemeinsam mit Betroffenen und Partner*innen weltweit nutzen wir juristische Mittel, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftliche Ausbeutung und abgeschottete Grenzen nicht ungestraft davonkommen.

Pressekontakt

Maria Bause
T: +49 30 69819797
M: presse@ecchr.eu

Philipp Jedamzik
T: +49 30 29680591
M: presse@ecchr.eu

ANMELDUNG PRESSEVERTEILER

Presse

Archiv