Mit der Verurteilung zweier ehemaliger Angehöriger des syrischen Sicherheitsapparates endet heute der erste Prozess in Österreich zu Verbrechen, die unter dem Assad-Regime in Syrien begangen wurden.
Mit Khalid Al Halabi, dem ehemaligen Leiter der Geheimdienstabteilung 335 in Raqqa, stand dabei der bislang ranghöchste ehemalige Vertreter des syrischen Regimes vor Gericht, der jemals in Europa festgenommen wurde. Er wurde u.a. wegen Folter, schwerer Körperverletzung und geschlechtlicher Nötigung zu acht Jahren Haft verurteilt.
Zwischen 2011 und 2013 hat er in Haftanstalten in Raqqa die Misshandlung mehrerer Insassen zu verantworten. Der zweite Angeklagte, Mussab Abou Rokbh, der ehemalige Leiter der Kriminalpolizei in Raqqa, wurde u.a. wegen schwerer Körperverletzung und geschlechtlicher Nötigung ebenfalls zu acht Jahren Haft verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft Wien hatte im November 2025 Anklage gegen Al Halabi und Abou Rokbh erhoben, nachdem es innerhalb der österreichischen Justiz über Jahre hinweg zu Verzögerungen gekommen war. Der Prozess begann am 1. Juni in Wien.
„Die Angst, die uns jahrelang eingeflößt wurde, verschwand mit dem Prozess – ersetzt durch die Autorität der Gerechtigkeit. Vor Gericht hatte ich das Gefühl, nicht nur für mich selbst zu sprechen, sondern die Stimmen aller Verschwundenen und aller Opfer zu tragen, die in den Zellen der Sicherheitsabteilung zu Tode gefoltert wurden“, sagt ein Betroffener der Verbrechen und Nebenkläger im Verfahren, den das ECCHR unterstützt. „Meinem Verfolger gegenüberzustehen, war ein Sieg für die Würde der Opfer und eine eindringliche Erinnerung daran, dass die Straflosigkeit bröckelt. Gerechtigkeit mag spät kommen, doch sie kommt.“
Das Verfahren ist maßgeblich dem unermüdlichen Einsatz syrischer Jurist*innen, Überlebender sowie zivilgesellschaftlicher Organisationen und Ermittlungsbehörden für Kriegsverbrechen zu verdanken. Unter den beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützte das ECCHR die Ermittlungen in den vergangenen Jahren und stellte über seine Kooperationsanwältin Nadja Lorenz die Beteiligung von Betroffenen sicher.
Das ECCHR begrüßt das Urteil als einen wesentlichen Beitrag auf dem Weg zur Gerechtigkeit für die Überlebenden dieser Verbrechen. „Das internationale Strafrecht kann die Welt nicht heilen – aber es ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Aufarbeitung von schweren Menschenrechtsverbrechen wie denen des syrischen Regimes. Seine Bedeutung für Überlebende von Folter, deren Aussagen erstmals vor Gericht gehört und dokumentiert werden, für ihre Familien und für die syrische Gesellschaft insgesamt kann kaum überschätzt werden“, sagt Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR.
Bereits im April begann in Damaskus ein erster Prozess seit dem Sturz Assads gegen einen weiteren hochrangigen Regimevertreter und Cousin Assads: Atef Najib, der für die Niederschlagung der Proteste in Daraa zu Beginn des syrischen Aufstands mitverantwortlich war. Für Millionen Syrer*innen ist das Verfahren ein lang ersehnter Moment der Anerkennung des erlittenen Leids und Unrechts – zugleich wirft es Fragen nach der Wirksamkeit der Aufarbeitung auf, da in Syrien bislang weder ein klarer Rechtsrahmen noch ein umfassendes Fundament für eine Übergangsjustiz etabliert wurde.
Solange das syrische Justizsystem noch im Aufbau ist und die politische Lage prekär bleibt, kommt Verfahren nach dem Weltrechtsprinzip in Europa eine zentrale Bedeutung zu. Sie zeigen, dass gerichtliche Aufarbeitung und Wahrheitsfindung möglich sind und sichern zugleich Beweise und Erkenntnisse, die künftig auch in Verfahren in Syrien einfließen könnten.
Das ECCHR arbeitet seit 2012 intensiv an der völkerstrafrechtlichen Aufarbeitung der Verbrechen in Syrien und unterstützt Überlebende der Verbrechen.
Mehr über unsere Syrienarbeit und die Reihe Briefe aus Damaskus der Menschenrechtsanwältin und ECCHR Senior Legal Advisor Joumana Seif.