Kriegsverbrechen in der Ukraine

Chancen und Risiken für das internationale Strafrecht

21.02.2023

Am 24. Februar jährt sich die Eskalation des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Pünktlich zum Jahrestag nimmt die Debatte über die Aufarbeitung und Strafverfolgung sowohl von russischen Kriegsverbrechen als auch von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und vom Verbrechen der Aggression in der Ukraine an Fahrt auf. Infolge der russischen Aggression gibt es deutliche Hinweise auf Verstöße gegen das Völkerrecht, die durch die ukrainische Generalstaatsanwaltschaft sowie durch den Internationalen Strafgerichtshof und diverse andere Staaten verfolgt werden.

Entscheidende Fragen, wie die Verbrechen in der Ukraine geahndet werden können, bleiben aber ungelöst. Wie kann es gelingen, hochrangige Täter zur Rechenschaft zu ziehen? Braucht es ein Sondertribunal oder können Schritte unternommen werden, um die internationale Strafjustiz insgesamt zu stärken, sodass international verbindliche Standards für alle gelten und auch in anderen Ländern und Konflikten Betroffene von Unrecht ihre Rechte wirksam einfordern können?

Verantwortliche konsequent zur Rechenschaft ziehen

Das ECCHR hat nun ein Webdossier veröffentlicht, um diese Diskussion einzuordnen und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie einerseits Betroffene von Verbrechen unterstützt und die internationale Rechtsprechung andererseits insgesamt gestärkt werden kann. Das Dossier bietet nicht nur ein Q&A zu rechtlichen Fragen der Strafverfolgung, sondern auch eine Sammlung von Interviews, Videos und Diskussionsbeiträgen. Zur Veröffentlichung meint Andreas Schüller, Leiter des Programmbereichs Völkerstraftaten am ECCHR: „Der russische Angriffskrieg ist auch ein Angriff auf das Völkerrecht. Die Staatengemeinschaft muss die internationale Rechtsordnung nun stärken und Doppelstandards beenden.“

Das Webdossier wird in den kommenden Monaten sukzessive erweitert und zeitnah um eine ukrainische Version ergänzt werden.

Lesen Sie unser Webdossier.

 

Wer wir sind

Dem Unrecht das Recht entgegensetzen – das ist das erklärte Ziel und die tägliche Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

Gemeinsam mit Betroffenen und Partner*innen weltweit nutzen wir juristische Mittel, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftliche Ausbeutung und abgeschottete Grenzen nicht ungestraft davonkommen.

Pressekontakt

Maria Bause
T: +49 30 69819797
M: presse@ecchr.eu

Philipp Jedamzik
T: +49 30 29680591
M: presse@ecchr.eu

ANMELDUNG PRESSEVERTEILER

Presse

Archiv