Gericht hebt Einreisesperre für ehemaligen Guantánamo-Gefangenen Slahi auf

02.02.2026

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 2. Februar 2026, das die Einreisesperre für Mohamedou Ould Slahi aufhebt. Slahi, ehemaliger Guantánamo-Gefangener, wurde 14 Jahre lang von den USA unrechtmäßig inhaftiert, gefoltert und misshandelt.

„Dieses Urteil ist nicht nur ein Sieg für Mohamedou Ould Slahi, sondern ein deutliches Signal gegen die fortgesetzten Folgen der US-Anti-Terror-Politik, die Menschenrechte systematisch verletzt“, sagt Andreas Schüller, Co-Programmleiter des Bereichs Völkerstraftaten und rechtliche Verantwortung des ECCHR. Mohamedou Ould Slahi musste in Guantánamo 14 Jahre Haft und Folter erdulden – mit erheblichen körperlichen und seelischen Folgen. Die unrechtmäßige Einreisesperre einer deutschen Behörde stellte eine weitere Schikane dar. „Deutschland darf sich nicht zu einem verlängerten Arm von US-Terrorbekämpfungsmethoden machen, indem es Einreiseverbote aufrechterhält, die aus einem Kontext von Folter und extralegaler Haft resultieren“, so Schüller.

Das Gericht stellte klar, dass das ursprüngliche Einreiseverbot wegen eines Sozialbetrugs im Jahr 2000 nach der Erlangung der niederländischen Staatsbürgerschaft nicht mehr gültig ist. Eine angebliche Terrorgefahr spielte für die Aufhebung keine Rolle. Solche pauschalen „Terrorverdachts“-Begründungen drohen über Jahre hinweg die Bewegungsfreiheit und die Rechte von Betroffenen massiv einzuschränken. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Matthias Lehnert unterstützt das ECCHR Mohamedou Ould Slahi darin, wieder seine umfängliche Reisefreiheit zu erlangen. 

Das absolute Folterverbot gehört zu den zentralen, universell geltenden Normen des Völkerrechts. Die USA setzen seit 2001 im Namen der „Terrorismusbekämpfung“ die eigenen rechtsstaatlichen Prinzipien außer Kraft. Sie entführten, folterten und töteten Personen, die sie des Terrorismus verdächtigten – eine Praxis, die durch die Angriffe auf mutmaßliche Drogenhandelsboote in der Karibik eine neue Aktualität zu erlangen scheint.

Guantánamo steht für 20 Jahre Rechtsmissbrauch – und für Straffreiheit: die Hauptverantwortlichen für Folter und andere Verbrechen wurden strafrechtlich nie zur Verantwortung gezogen. Das ECCHR streitet mit seiner Arbeit seit seiner Gründung gegen derartige Rechtsmissbräuche. 

Wer wir sind

Dem Unrecht das Recht entgegensetzen – das ist das erklärte Ziel und die tägliche Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

Gemeinsam mit Betroffenen und Partner*innen weltweit nutzen wir juristische Mittel, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftliche Ausbeutung und abgeschottete Grenzen nicht ungestraft davonkommen.

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