Fehlender Ehrgeiz bei EU-Gesetzesvorschlag zur Sorgfaltspflicht

23.02.2022

Die Europäische Kommission legt heute dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union den lang erwarteten Gesetzesvorschlag zur nachhaltigen unternehmerischen Sorgfaltspflicht vor. Ziel ist es, europäische Unternehmen zu verpflichten, Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer globalen Wertschöpfungsketten zu schützen. Die Rechenschaftspflicht der Unternehmen und der Zugang zur Justiz sollen ebenfalls verbessert werden.

Der Entwurf  erfasst sowohl in der EU als auch außerhalb der EU ansässige Unternehmen, die auf dem EU-Binnenmarkt tätig sind, mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen und einen Umsatz von 150 Millionen Euro erzielen. Sie sollen verpflichtet werden, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu verhindern. Auch für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten in Sektoren, in denen ein hohes Risiko von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden besteht wie z.B. im Bergbau, in der Textilindustrie oder Landwirtschaft soll die Sorgfaltspflicht gelten. Darüber hinaus umfasst das vorgesehene Durchsetzungssystem ein EU-weites Netz nationaler Regulierungsbehörden und den Zugang zu Zivilgerichten für die Geschädigten.

Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) begrüßt den Gesetzentwurf als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Wir fordern nun die Mitgesetzgeber (Rat der Europäischen Union und Europäisches Parlament) auf, noch ambitionierter zu handeln.

Miriam Saage-Maaß, Legal Director des ECCHR, kommentiert: „Die endgültige EU-Richtlinie sollte sich eng an international anerkannten Standards orientieren und für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe gelten. Der derzeitige Vorschlag deckt nur etwa 1 Prozent der auf dem EU-Markt operierenden Unternehmen ab. Darüber hinaus gibt es keinen Grund, warum die Definition von Hochrisikosektoren die Bereiche Transport, Elektronik und Bauwesen ausschließen sollte, obwohl auch dort Menschenrechtsverletzungen weit verbreitet sind.“

„Der Zugang zu Gerichten für Betroffene muss ebenfalls gestärkt werden, da wichtige Hürden wie Verjährungsfristen, Gerichtsgebühren und die Beweislastumkehr nicht behoben werden“, ergänzt Ben Vanpeperstraete, Senior Legal Advisor beim ECCHR. „Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen ignoriert der Vorschlag derzeit die kostspielige, langwierige und komplexe Natur solcher Rechtsverfahren.“

Siehe auch:
Gesetzgebung zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht: Respecting Rights or Ticking Boxes? Briefing Paper, Januar 2022

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Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

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