ECCHR hat gemeinsam mit ACAT-Schweiz, Civitas Maxima, InterJust, der International Commission of Jurists (ICJ), der International Apartheid Debt and Reparations Campaign (KEESA) sowie der Anwaltskanzlei Peter & Moreau einen Amicus Curiae beim United States Court of Appeals for the Second Circuit eingereicht, um die Kläger und Berufungsbeklagten im Verfahren Kashef et al. v. BNP Paribas zu unterstützen.
Der Fall betrifft ein wegweisendes Urteil vom Oktober 2025, in dem eine Jury eines Bundesgerichts im Southern District of New York BNP Paribas zivilrechtlich haftbar machte, weil die Bank die Regierung des Sudan zwischen 1997 und 2011 bei der Begehung von Menschenrechtsverletzungen unterstützt hatte, indem sie Banktransaktionen in deren Auftrag abwickelte. Den ersten drei Klägern einer Sammelklage im Namen von mehr als 20.000 sudanesischen Flüchtlingen in den Vereinigten Staaten wurde Schadensersatz in Höhe von knapp 21 Millionen US-Dollar zugesprochen. BNP Paribas hat gegen das Urteil Berufung eingelegt und macht unter anderem geltend, dass das dem Urteil zugrunde liegende Schweizer Recht falsch ausgelegt und angewendet worden sei.
Im Mai 2026 reichte die Schweizer Regierung einen eigenen Amicus Curiae zur Unterstützung der Berufung von BNP Paribas ein und argumentierte, dass das Verhalten der Bank nach Schweizer Zivil-, Banken- und Sanktionsrecht rechtmäßig gewesen sei.
Der von Civitas Maxima gemeinsam mit seinen Mitunterzeichnern beim Gericht eingereichte Schriftsatz enthält eine detaillierte Darstellung des Schweizer Rechtsrahmens und argumentiert, dass die Position der Schweizer Regierung zu eng gefasst sei. Er zeigt auf, dass nach Schweizer Recht die Beteiligung an internationalen Verbrechen, einschließlich durch deren Finanzierung, sowohl rechtswidrig als auch strafbar ist und dass dieser Rechtsrahmen bereits von Schweizer Gerichten und Staatsanwaltschaften angewendet wurde, unter anderem in Verfahren, die Civitas Maxima selbst angestrengt hat. Der Schriftsatz ordnet die Schweiz zudem in einen breiteren europäischen Konsens zur Verantwortlichkeit von Unternehmen ein und stellt die Position der Schweizer Regierung in ihren historischen und politischen Kontext. Dabei wird argumentiert, dass diese die Bemühungen der Schweiz unterschätzt, ihren Finanzsektor zur Verantwortung zu ziehen.
„Die Finanzierung internationaler Verbrechen ist nach Schweizer Recht keine Grauzone: Sie ist rechtswidrig“, sagte Kristina Hon, Senior Legal Counsel bei Civitas Maxima. „Die Opfer der Gräueltaten im Sudan haben es verdient, dass diese Tatsachen in der Sache geprüft und nicht durch eine selektive Auslegung des Rechts einer solchen Prüfung entzogen werden. Wir sind zuversichtlich, dass unser ausführlicher Amicus Curiae den Richtern des Second Circuit ein umfassenderes Verständnis des Schweizer Rechts vermitteln und ihre Beratungen unterstützen wird.“
Zum Fall
Das Verfahren Kashef et al. v. BNP Paribas ist derzeit beim United States Court of Appeals for the Second Circuit anhängig. Die zugrunde liegenden Ansprüche betreffen die Rolle von BNP Paribas bei der Abwicklung von Finanztransaktionen für die Regierung des Sudan in einem Zeitraum, in dem die sudanesische Regierung Massentötungen, Folter, Vergewaltigungen und Plünderungen gegen die eigene Bevölkerung verübte. Der Fall wurde in erster Instanz nach Schweizer Recht entschieden, da die betreffenden Transaktionen über die Schweizer Tochtergesellschaft von BNP Paribas mit Sitz in Genf abgewickelt wurden.
Alain Werner, Direktor von Civitas Maxima, hat in der Schweizer Zeitung Le Temps einen Gastbeitrag zu diesem Fall veröffentlicht.
Hinweis: Die Pressemitteilung wurde zu erst von Civitas Maximas am 31. August 2026 veröffentlicht.