Asylrecht aussetzen: Ein Bruch mit den EU-Grundrechten

Bundesregierung muss im Europäischen Rat die Aussetzung des Asylrechts in der EU verhindern

15.10.2026

38 Organisationen fordern:

Anlässlich des Europäischen Rats am 15. und 16. Oktober 2026 appellieren 38 Organisationen eindringlich an die Bundesregierung, für das Grundrecht auf Asyl einzustehen. Beim Treffen des Europäischen Rats am 15. und 16. Oktober 2026 stehen erstmals Vorschläge zur Diskussion, das Asylrecht in bestimmten Situationen auszusetzen – etwa bei einer sehr hohen Zahl von Ankünften aufgrund einer vermuteten Instrumentalisierung von Migration durch Drittstaaten.

Das bedeutet: Menschen könnten an Europas Grenzen zurückgewiesen werden, bevor sie überhaupt sagen dürfen, warum sie Schutz brauchen. Ob ihnen Verfolgung, Krieg oder Folter droht, würde nicht geprüft werden. Schon jetzt erleben viele Schutzsuchende an Europas Grenzen Gewalt. Das Recht, Asyl zu suchen, wird durch sogenannte Pushbacks verweigert. Die EU könnte kurz davor stehen, diese Menschenrechtsverletzung entgegen der Grundrechte zu legalisieren.

Die Ereignisse von Ceuta werden herangezogen, um diese Vorschläge zu rechterfertigen. Die Ankunft zehntausender Menschen innerhalb kürzester Zeit stellte die örtlichen Behörden und die vorhandenen Aufnahme- und Versorgungskapazitäten ohne Frage vor große Herausforderungen. Zugleich war die Situation für die Menschen selbst hochriskant: Nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen starben mehr als 140 Menschen bei dem Versuch, Ceuta zu erreichen. Diese außergewöhnliche Situation und das entstandene Leid müssen ernst genommen werden. Die Antwort darauf sollte in gegenseitiger Unterstützung und Solidarität der Mitgliedstaaten liegen – und darin, gemeinsam Lösungen zu finden, die den Schutz von Menschen gewährleisten und zugleich die Handlungsfähigkeit der EU stärken. Eine Aussetzung des Asylrechts würde dagegen nicht nur konkret verfolgte Menschen gefährden, sondern auch die Glaubwürdigkeit der EU schwächen.

Das Asylrecht ist ein integraler Bestandteil der europäischen Grundrechte. Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantiert das Recht auf Asyl. Artikel 19 schützt vor Kollektivausweisungen sowie vor Abschiebungen, wenn Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Wer das Asylrecht aussetzt, stellt damit einen zentralen Bestandteil des europäischen Grundrechtsschutzes und des Selbstverständnisses der Europäischen Union als Raum der Menschenrechte, Freiheit, Gleichheit und Solidarität in Frage.

Eine von der EU genehmigte Aussetzung des Asylrechts wäre ein folgenschwerer Bruch mit den europäischen Grundrechten. Diese Rechte sind Errungenschaften. Sie müssen gerade in herausfordernden Situationen gewahrt und verteidigt werden. Wer heute das Recht für bestimmte Situationen aussetzen lässt, stärkt diejenigen, die seine Abschaffung fordern, und verschiebt die Grenze dessen, was politisch und rechtlich möglich erscheint – ein gefährlicher Präzedenzfall für Grundrechte in der Europäischen Union.

Gemeinsam appellieren die unterzeichnenden Organisationen daher an die Bundesregierung: Stehen Sie auf europäischer Ebene klar für die europäischen Grundrechte und damit auch für das Recht auf Asyl ein.

Organisationen, die den Appell unterzeichnet haben (in alphabetischer Reihenfolge, Stand 13. Oktober 2026)

#LeaveNoOneBehind

Amnesty International Deutschland e.V.

Arbeitsgemeinschaft Migrationsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. 

Ärzte ohne Grenzen e.V.

AWO Bundesverband e.V. Brot für die Welt

Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung und Teilhabe, bbt e.V. 

Bundesfachverband Minderjährigkeit und Flucht e.V.

Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen 

Bundesverband Psychosozialer Zentren e.V.

Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK) 

Der Paritätische Gesamtverband

Diakonie Deutschland

ECCHR - European Center for Constitutonal and Human Rights Forum Menschenrechte

GermanDream

Handicap International e.V. 

HÁWAR.help e.V.

International Rescue Commitee Deutschland 

Jesuiten-Flüchtlingsdienst 

Deutschland Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. 

Landesflüchtlingsräte

LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt medico international

Misereor

Neue Richter*innenvereinigung (NRV)

Save the Children Deutschland 

Sea-Eye e.V. 

Sea-Watch e.V. 

SOLWODI Deutschland e.V. 

SOS Humanity e.V. 

Stiftung für die Internationalen Wochen gegen Rassismus 

Terre des Hommes Deutschland e.V. 

United4Rescue – Gemeinsam Reten e.V. 

Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser 

Wer wir sind

Dem Unrecht das Recht entgegensetzen – das ist das erklärte Ziel und die tägliche Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

Gemeinsam mit Betroffenen und Partner*innen weltweit nutzen wir juristische Mittel, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftliche Ausbeutung und abgeschottete Grenzen nicht ungestraft davonkommen.

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