16 Folterüberlebende aus Syrien stellen in Österreich Strafanzeige gegen hohe Funktionäre der Assad-Regierung

29.05.2018

Wien/Berlin, 29. Mai 2018 – Sie haben Willkür, Haft und Folter in Syrien überlebt, sie konnten fliehen, nun hoffen sie auf Gerechtigkeit in Europa. Die österreichische Justiz soll wie bereits die Behörden in Deutschland, Schweden und Frankreich Ermittlungen zur systematischen Folter unter Syriens Präsident Baschar al-Assad einleiten. Dazu haben 16 Frauen und Männer aus Syrien am 28. Mai 2018 Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Wien eingereicht. Die Anzeige gegen 24 hochrangige Funktionäre der Assad-Regierung ist die erste dieser Art in Österreich und steht in einer Reihe mit vier vergleichbaren Anzeigen, die der Generalbundesanwaltschaft in Deutschland vorliegen.

„Ich bin kein Einzelfall. Bis heute werden tausende Frauen und Männer in Syrien gefoltert“, sagt die Aktivistin Hanada Al Refai, die sieben Monate in einer unterirdischen Zelle der Harasta-Abteilung des Luftwaffengeheimdiensts in Damaskus inhaftiert war und schwer gefoltert wurde. „Mit dieser Anzeige will ich dazu beitragen, dass Gerechtigkeit geschieht.“ So sieht es auch Ahmad Khalil. Er war wegen der Teilnahme an Protesten gegen Assad drei Monate in der Haft des Militärgeheimdienstes. Später erkannte er auf den „Caesar-Fotos“ mehr als 50 zum Tode gefolterte Menschen. „Als Überlebender und Zeuge sehe ich es als meine Pflicht, daran mitzuwirken, dass die Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden.“

Die Folterüberlebenden – unter ihnen auch ein österreichischer Staatsbürger und mehrere ehemalige minderjährige Gefangene – leben seit einiger Zeit in Österreich und Deutschland. Sie stellen die Anzeige gemeinsam mit den syrischen Juristen Anwar al-Bunni (Syrian Center for Legal Research and Studies, SCLSR) und Mazen Darwish (Syrian Center for Media and Freedom of Expression, SCM) sowie dem Center for the Enforcement of Human Rights International (CEHRI) aus Wien und dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) aus Berlin. Deren Anwälte haben in enger Zusammenarbeit mit den Syrerinnen und Syrern den Schriftsatz erarbeitet.

Die Klagevorwürfe sind: Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen des Militärgeheimdienstes, des Luftwaffengeheimdienstes und des Allgemeinen Geheimdienstes. Die angezeigten Taten – darunter Folter, Mord, Ausrottung, schwere Körperverletzung und Freiheitsentzug – wurden zwischen Februar 2011 und Januar 2017 in 13 Haftanstalten in Damaskus, Daraa, Hama und Aleppo begangen.

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Gemeinsam mit Betroffenen und Partner*innen weltweit nutzen wir juristische Mittel, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftliche Ausbeutung und abgeschottete Grenzen nicht ungestraft davonkommen.

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