Heute ließ die Berliner Generalstaatsanwaltschaft die Wohnung eines ehemaligen argentinischen Offiziers in Berlin durchsuchen. Luis K. soll während der argentinischen Militärdiktatur zwischen 1976 und 1983 mutmaßlich mitverantwortlich für schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewesen sein. Der Deutsch-Argentinier setzte sich 2013 nach Deutschland ab, um der Strafverfolgung in Argentinien zu entgehen. Als deutscher Staatsbürger ist seine Auslieferung ausgeschlossen.
Gegen Luis K. liegt seit 2013 ein internationaler Haftbefehl vor. Seit 2015 ermittelt die Berliner Generalstaatsanwaltschaft in mindestens 19 Fällen von Verschwindenlassen und Mord gegen den Deutsch-Argentinier. Das ECCHR hat 2018 Strafanzeige erstattet.
„Die heutige Hausdurchsuchung ist ein wichtiger Schritt in dem andauernden Ermittlungsverfahren“, so Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR. „Deutschland muss seiner völkerrechtlicher Verpflichtung nachkommen und argentinische Diktaturverbrecher endlich vor Gericht stellen. Die Staatsangehörigkeit darf nicht vor Strafverfolgung schützen.“ Das ECCHR unterstützt zwei Nebenkläger*innen in dem laufenden Ermittlungsverfahren. Aktuell befindet sich Wolfgang Kaleck in Argentinien, um die Nebenklagevertretung vorzubereiten.
Das ECCHR arbeitet seit Jahrzehnten zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der argentinischen Militärdiktatur. Wolfgang Kaleck vertrat mehrere Überlebende in Fällen in Deutschland, was 2003 zu einem Haftbefehl gegen Rafael Videla, den ehemaligen argentinischen Diktator und weitere hochrangige Verdächtige durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, führte.