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Definition

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde 1959 in Straßburg eingerichtet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherzustellen. Der EGMR urteilt über Beschwerden, die entweder von Vertragsstaaten gegen andere Vertragstsaaten (Staatenbeschwerde) oder von Einzelpersonen (Individualbeschwerde) gegen Vertragsstaaten eingereicht werden und sich auf Verletzungen der in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegten Rechte beziehen.

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