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Definition

Völkerstrafrecht

Das Völkerstrafrecht findet bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen wie Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Verbrechen der Aggression (z.B. Annektion eines Gebietes) Anwendung. Diese Verbrechen betreffen meist nicht einen einzelnen Staat sondern die Weltgemeinschaft als solche. Die Strafverfolgung nach dem Völkerstrafrecht kann – je nach Fall – vor einem nationalen oder auch internationalen Gericht wie dem Internationalen Strafgerichtshof erfolgen.

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