Grenzbehörden in Kroatien sind dafür bekannt, immer wieder mit Gewalt und rechtswidrigen Push-Backs gegen Migrant*innen und Geflüchtete vorzugehen. Trotzdem hat Deutschland dem kroatischen Grenzschutz im letzten Jahr Wärmebildgeräte und Fahrzeuge im Wert von 1,2 Million Euro überlassen. Dies hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine kleine Anfrage des Abgeordneten Andrej Hunko (Fraktion DIE LINKE) bestätigt. Das ECCHR hat die Anfrage unterstützt.
Dazu sagt Hanaa Hakiki, Senior Legal Advisor im ECCHR-Programmbereich Flucht und Migration:
„Die Lieferungen der sogenannten Ausstattungshilfe erfolgte offenbar unbeachtet der zahlreichen Vorwürfe gegen die dortige Grenzpolizei, immer wieder gewaltsame Pushbacks durchzuführen. Die Gefahr, damit Menschenrechtsverletzungen zu fördern, wurde hiermit in Kauf genommen.
Zehn Wärmebildgeräte und 20 Allradfahrzeuge und Minibusse hat das Innenministerium Kroatiens Grenzbehörden geschenkt – technische Ausrüstung, die für Pushbacks benötigt wird. Wärmebildkameras helfen, Menschen aufzuspüren. Insbesondere Busse dienen dazu, Menschen zurück zur Grenze zu transportieren – und sind dabei oft selber der Ort schwerer Misshandlungen.
Wir fordern ein sofortiges Ende der finanziellen Unterstützung von Menschenrechtsverletzungen auf dem Balkan. Deutschland muss auf der Einhaltung des Refoulement-Verbots und einer umfassenden Untersuchung der Vorwürfe gegenüber dem kroatischen Grenzschutz bestehen.
Spätestens seit 2016 sind Berichte über brutale Push-Backs in Kroatien bekannt. Auch die UN und die EU fordern Ermittlungen dazu. Trotzdem hat die Bundesregierung die mögliche Förderung dieser gewaltsamen Praxis bei ihrer Schenkung ignoriert. Wie die Ausrüstung eingesetzt wird, wurde Kroatien überlassen. Es fanden weder Sensibilisierungsmaßnahmen noch Fortbildungen zum Thema völkerrechtswidrige Pushbacks statt, außer über die ebenfalls stark kritisierte EU-Grenzagentur Frontex.
Obwohl das BMI sich laut eigener Aussage verpflichtet, Hilfe unter ‚Beachtung der Menschenrechte‘ zu leisten, geht genau dies aus der Antwort der Bundesregierung nicht hervor. Insgesamt bleiben die Antworten der Bundesregierung unzureichend.“