Einträge (34)

Einblick

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Verbrechen gegen die Menschlichkeit – definiert als ein systematischer Angriff auf die Zivilbevölkerung – geschehen nicht einfach. Vielmehr werden sie geplant, angeordnet oder zumindest gebilligt – und zwar häufig von höchster Stelle, von Staats- und Regierungschef*innen persönlich, durch ihre Beamt*innen oder hochrangige Angehörige des Militärs. In manchen Fällen sind auch Unternehmen direkt oder indirekt daran beteiligt.

Der Begriff „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ wurde erstmals während der Nürnberger und Tokioter Prozesse definiert. Die nationalsozialistische Massenvernichtung, die sich vor allem aber nicht ausschließlich gegen die jüdische Bevölkerung Europas richtete, war demnach nicht „nur“ ein Völkermord, sondern auch ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit als solche.

Wenn heute Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie ethnische Ausrottung, Versklavung oder Deportation begangen werden, können die Täter*innen und Verantwortlichen vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) oder nach dem Grundsatz der Universellen Jurisdiktion (auch Weltrechtsprinzip genannt) angeklagt werden. Dennoch gelingt es den meisten Verantwortlichen, sich der Strafverfolgung zu entziehen. 

Das ECCHR kämpft für ein Ende der Straffreiheit für Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Zusammen mit Betroffenen, zivilgesellschaftlichen Gruppen und internationalen Partnerorganisationen und Kooperationsanwält*innen arbeitet das ECCHR daran, die mächtigen Verantwortlichen vor Gericht zu bringen.

fälle (29)

Media

Leider ist dieses Medium aufgrund Ihrer Cookie-Einstellungen nicht verfügbar. Besuchen Sie bitte unsere Datenschutzseite, um Ihre Einstellungen anzupassen.