Koloniales Erbe: Deutschland und Namibia

Institut – (Post-)Koloniale Verbrechen – Namibia

Der deutsche Genozid an den Ovaherero und Nama in Namibia (1904-1908) war der erste Völkermord des 20. Jahrhunderts. Während der gesamten deutschen Kolonialherrschaft wurde die namibische Bevölkerung enteignet, entrechtet und rassistisch unterdrückt. Die deutsche Regierung weigert sich bis heute, Reparationen zu leisten. Immerhin werden die Kolonialverbrechen und ihre Auswirkungen derzeit immer öfter und immer offener diskutiert.

Projekt

Das ECCHR setzt sich für die rechtliche Aufarbeitung der deutschen Kolonialverbrechen in Namibia ein. Dabei kooperieren wir eng mit Vertreter*innen der namibischen Zivilgesellschaft sowie der Nama, Ovaherero und San. 

Im Juni 2021 veröffentlichten die deutsche und die namibische Regierung eine Gemeinsame Erklärung mit Vereinbarungen zur Aufarbeitung des Völkermords in Namibia. Doch bei den mehrjährigen Verhandlungen wurden die Beteiligungsrechte der Betroffenen missachtet, die Zivilgesellschaft ausgeschlossen und die Kolonialverbrechen immer noch nicht rechtlich anerkannt. 

Historisch sind Kolonialverbrechen teils bereits aufgearbeitet – rechtlich nicht. Ehemalige Kolonialmächte versuchen allzu oft, sich ihrer Verantwortung zu entziehen. Dies trifft auch auf die deutsche Bundesregierung zu, die in ihrem „Versöhnungsabkommen“ den Völkermord zwar „aus heutiger Perspektive“ anerkennt, aber nicht bereit ist, tatsächliche Reparationen zu leisten. 

Nicht nur in Namibia hat der Kolonialismus Wunden hinterlassen: Der systematische Transfer von Reichtum führte in den ehemaligen Kolonien zu sozialer und wirtschaftlicher Ungleichheit. Die rassistische Gewalt hat Traumata hinterlassen. Auch in Deutschland hat sich der Rassismus, der den Kolonialismus „rechtfertigte“, tief in die Gesellschaft und in das Recht eingeschrieben.

Kontext

Zusätzlich zu unserer Stellungnahme zur Gemeinsamen Erklärung zwischen Deutschland und Namibia wandten wir uns an die zuständigen UN-Institutionen. Zusammen mit der Nama Traditional Leaders Association, der Ovahereo Traditional Authority, Botswana Society for Nama, Ovaherero and Ovambanderu sowie Berlin Postkolonial reichten wir im September 2021 einen Alternativbericht beim UN-Menschenrechtsausschuss, dem Vertragsorgan des Zivilpaktes (ICCPR) ein. Damit wollen wir den Druck auf die Bundesregierung erhöhen, einen neuen Prozess einzuleiten, der internationale Menschenrechtsstandards wie Beteiligungsrechte einhält

Mit internationalen dekolonialen Theoretiker*innen und Künstler*innen machen wir die rechtliche Aufarbeitung des deutschen Kolonialismus in Namibia immer wieder zum Thema: Bereits 2018 im Symposium Koloniales Erbe/Colonial Repercussions in der Akademie der Künste in Berlin und ein Jahr später in Namibia in Kooperation mit dem Goethe-Institut, der Akademie der Künste und Vertreter*innen von Ovaherero und Nama bei der internationalen Konferenz Namibia: Eine Woche für Gerechtigkeit. Im November 2019 folgte in der Akademie der Künste das Symposium Koloniales Erbe V: Das Beispiel Namibia.

Aus den Zusammenkünften und Diskussionen im Laufe der Veranstaltungsreihe ergeben sich zunehmend Partnerschaften und gemeinsame Initiativen, um Deutschlands rechtliche Verantwortung gezielt einzufordern.

Media

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Grundlagen

Mehr zu den Veranstaltungen der Reihe Koloniales Erbe/Colonial Repercussions

Die Veranstaltungen der Reihe Namibia: Eine Woche für Gerechtigkeit – darunter das Symposium Colonial Injustice – Addressing Past Wrongs vom 25.-26. März 2019 in Windhoek und die Konferenz International Law in Postcolonial Contexts vom 27.-29. März in Swakopmund – waren in dieser Art erstmalig in Namibia. Die zentralen Themen waren der deutsche Völkermord an den Ovaherero und Nama und die Frage, wie die gewaltvolle deutsch-namibische Geschichte würdevoll aufgearbeitet werden kann.

Organisiert wurde die öffentliche Veranstaltung in Windhoek wurde vom ECCHR und der AdK in Kooperation mit dem Goethe-Institut Namibiat. Die Konferenz, die Workshops und die öffentliche Veranstaltung in Swakopmund waren ein gemeinsames Projekt des ECCHR und der AdK zusammen mit der Ovaherero Genocide Foundation, der Nama Traditional Leaders Association und des Nama Genocide Technical Committee.

Die Veranstaltungen in Namibia wurde mit großem Interesse und von einem breiten Publikum aus Vertreter*innen der Zivilgesellschaft aufgenommen: Jurist*innen, Künstler*innen, Verfassungshistoriker*innen und zivilgesellschaftliche Expert*innen diskutierten eine Woche lang auf Podiumsveranstaltungen, Workshops und weiteren Sitzungen. Teilnehmende waren u.a. Bonita Meyersfeld (Witwatersrand University in Johannesburg/Südafrika), Makau Mutua (University of Buffalo, USA), Vasuki Nesiah (New York University), John Nakuta (University of Namibia), Jürgen Zimmerer (Universität Hamburg), Werner Hillebrecht (ehemaliger Leiter Nationalarchiv von Namibia) und Wolfgang Kaleck (ECCHR).

Dokumentiert wurde die Woche für Gerechtigkeit in der ECCHR-Publikation Colonial Repercussions: Namibia.

Ziel des Symposiums Koloniales Erbe V: Das Beispiel Namibia war, die komplexen Aus- und Wechselwirkungen deutscher Kolonialisierung im heutigen Namibia nachzuzeichnen und in Deutschland sichtbarer zu machen. Vertreter*innen aus Recht, Politik und Kunst stellten ihre Perspektiven auf die Folgen von Kolonialisierung und einen möglichen konstruktiven Umgang mit dem kolonialen Erbe vor, um so mit der Zivilgesellschaft in Deutschland ins Gespräch zu kommen.

Die Themen und Fragestellungen von der Woche für Gerechtigkeit vom März 2019 wurden auf dem Symposium nach Berlin zurückgespielt.

Teilnehmende waren u.a. Ida Hoffmann (Leiterin des Nama Genocide Technical Committee), John Nakuta (University of Namibia) und Joshua Castellino (Minority Rights Group). Begleitet wurde die Veranstaltung durch eine Installation der namibischen Künstlerin Isabel Katjavivi.

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Definition

Postkoloniale Rechtskritik

Die postkoloniale Rechtskritik versucht, die Kontinuitäten dieser kolonialen Vergangenheit des Rechts (national und international) aufzudecken und zu beenden.

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Einblick

Namibia

Seit 2018 berät das ECCHR Vertreter*innen der Ovaherero und Nama in rechtlichen Fragen und unterstützt sie, ihre Anliegen – wie die Rückführung menschlicher Gebeine nach Namibia oder die Restitution von in der Kolonialzeit geraubten Kulturgütern – weiter zu verbreiten. Ziel ist es, den Dialog zwischen den unterschiedlichen Akteur*innen zu fördern.

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