Donate now! Donate

Schwerste Verbrechen gegen Migrierende in Libyen: Internationaler Strafgerichtshof muss ermitteln, EU soll Unterstützung stoppen

NGOs und Überlebende reichen Strafanzeige beim IStGH ein und veröffentlichen Bericht

23.11.2021

Berlin/Den Haag/London/Paris, 23. November 2021 - Heute reichten das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), die International Federation for Human Rights (FIDH) und Lawyers for Justice in Libya (LFJL) in Zusammenarbeit mit Überlebenden eine Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zu schwersten Verbrechen gegen Geflüchtete und Migrierende in Libyen ein. Die Verbrechen – darunter willkürliche Inhaftierung, Folter, Mord, Verfolgung, sexualisierte Gewalt und Versklavung – könnten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit qualifiziert werden. Die Strafanzeige benennt 19 mutmaßliche libysche Täter, darunter bekannte Milizenführer. Die Organisationen fordern darum: Der IStGH muss zur Verantwortung bewaffneter libyscher Gruppen, Milizen und staatlicher Akteure ermitteln, die in diese Verbrechen involviert sind, die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen und diesen systematischen und umfassenden Verbrechen ein Ende setzen.

Zeitgleich veröffentlichten die Organisationen den Bericht „No way out: Migrants and refugees trapped in Libya face crimes against humanity“. Die Publikation basiert unter anderem auf Aussagen von Überlebenden und analysiert die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die in der IStGH-Einreichung angeklagt sind. Zudem untersucht der Bericht die Politik der Europäischen Union, die darauf zielt, Geflüchtete und Migrierende fernzuhalten, die über Libyen nach Europa gelangen wollen – und stellt heraus: Die EU trägt mit ihrer Politik und Unterstützung für libysche Akteure zur prekären Situation der Geflüchteten und Migrierenden in Libyen bei.

„In Libyen sind Migrierende Verbrechen ausgesetzt, die die Überlebenden bis heute traumatisieren und die bereits viele Leben gekostet haben. Die Wahrheit über diese Verbrechen muss ans Licht kommen, die Täter müssen zur Verantwortung gezogen werden. Ich glaube fest an die Verteidigung der Menschenrechte und darum unterstütze ich die Strafanzeige an den IStGH”, sagt Eric, ein Überlebender aus Kamerun, der zwischen Dezember 2015 und Januar 2017 durch Libyen flüchtete.  

Der Bericht und die Strafanzeige basieren auf umfangreichen Interviews mit 14 Überlebenden, die mittlerweile in Sicherheit außerhalb von Libyen leben, sowie auf ausführlicher Forschungsarbeit und Berichten von UN und Zivilgesellschaft. Die Ergebnisse machen deutlich: Tausende Geflüchtete und Migrierende, die durch Libyen reisen, treffen auf massive Gewalt und werden systematisch misshandelt. Staatliche wie auch private Akteure nutzen ihre prekäre Lage aus – sie foltern, versklaven oder erpressen jene, die Sicherheit und Schutz suchen. Die Ausbeutung der Geflüchteten und Migrierenden ist zu einer wichtigen Einnahmequelle in der libyschen Konfliktwirtschaft geworden.  

„Das extreme Ausmaß, die Systematik und Schwere der Misshandlungen muss den IStGH zum Handeln zwingen“, so Dorine Llanta von der ständigen Vertretung FIDHs am IStGH. „Unsere Analysen der Open-Source-Daten und Aussagen von Überlebenden zeigen deutlich, dass viele dieser Taten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet werden können.“

Seit zehn Jahren ermittelt der IStGH schon zur Lage in Libyen, hat jedoch bisher noch kein Verfahren zu den Verbrechen gegen Geflüchtete und Migrierende eröffnet. Heute berichtet der IStGH-Ankläger dem UN-Sicherheitsrat zum 22. Mal über den bisherigen Verlauf der Ermittlungen. „Obwohl schon die frühere Chefanklägerin deutlich forderte, gegen die Straflosigkeit in Libyen vorzugehen, hören die Verbrechen nicht auf“, betont Chantal Meloni, Senior Legal Advisor beim ECCHR. „Wir glauben, dass nur der IStGH der Komplexität des verbrecherischen Systems in Libyen gerecht werden kann, das darauf ausgelegt ist, migrierende und geflüchtete Menschen auszubeuten. Wir fordern deshalb den IStGH-Chefankläger Karim Khan dazu auf, die nötigen Schritte zur Verfolgung der Straftaten einzuleiten.“

Obwohl sich die EU im Klaren über die Situation in Libyen ist, intensivierte sie ihre Maßnahmen, Geflüchtete und Migranten nicht aus dem Land zu lassen. Sie unterstützt die libysche Küstenwache finanziell und trainiert sie, damit diese Menschen überwachen und zurückholen kann, die das Land verlassen wollen – in dem Wissen, dass die Küstenwache Menschenrechtsverletzungen begeht.

„Das Problem ist nicht neu, aber seit der Absetzung des Gaddafi-Regimes 2011 und dem Ausbruch des Konflikts erreichten die Verbrechen ein schockierendes Ausmaß“, sagt Marwa Mohamed, Leiterin Advocacy and Outreach bei LFJL. „Der libysche Staat muss Verantwortung für die schweren Verbrechen übernehmen, die auf seinem Gebiet begangen werden und ernsthafte Schritte gegen die andauernde Straflosigkeit einleiten“, fügt sie hinzu.  

Der Bericht „No way out“ appelliert deshalb an die EU und andere europäische Staaten: Sie müssen Zurückschiebungen nach Libyen sofort stoppen, um ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen. Zudem sollten sie die Unterstützung von libyschen Behörden beenden, die für das Migrationsmanagement in dem Land zuständig sind. Zukünftige Unterstützung sollte an die Bedingung geknüpft sein, dass die Menschenrechte von Geflüchteten und Migrierenden geschützt werden und Libyen ein Asylsystem einführt, das internationalen Standards entspricht.

 

Finden Sie hier eine Zusammenfassung der Strafanzeige an den Internationalen Strafgerichtshof (auf Englisch).

Lesen Sie hier den Bericht „No way out“ mit Aussagen von Überlebenden (auf Englisch).

 

Kontakt:

Michelle Trimborn, ECCHR, presse@ecchr.eu, +49 (0)30 40 10 94 54

Marwa Mohamed, LFJL, marwa@libyanjustice.org, +44 797 998 891 9

Oumou Houmoud, FIDH, ohoumoud@fidh.org, +33 7 58 24 30 51

Contacto medios comunicación

Maria Bause
T: +49 30 69819797
M: presse@ecchr.eu

Philipp Jedamzik
T: +49 30 29680591
M: presse@ecchr.eu

REGISTRO EN LISTA DE PERIODISTAS

Press

Archivo