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Einblick

Argentinien

Von 1976 bis 1983 verschleppte, folterte und tötete die Militärdiktatur in Argentinien zehntausende Menschen. Anfang der 2000er Jahre wurden zahlreiche unmittelbare Täter*innen und hochrangige Verantwortliche für diese Verbrechen vor Gericht gebracht. Vieles muss jedoch noch juristisch aufgearbeitet werden – dies gilt insbesondere für die Frage nach der Verantwortung von Unternehmen für Verbrechen der Militärdiktatur. Das ECCHR unterstützt seit seiner Gründung Fälle zu Unternehmensverantwortung und hochrangingen Militärangehörigen in Argentinien.

Die Verfahren gegen Manager*innen von Mercedes Benz Argentinien, das Zuckerunternehmen Ledesma und das Bergbauunternehmen Minera Aguilar S.A. zeigen, dass Diktaturverbrechen immer auch eine ökonomische Dimension haben. In diesen Fällen unterstützten Mitarbeiter*innen der Unternehmen argentinische Sicherheitskräfte dabei, Gewerkschafter*innen und weitere Mitarbeiter*innen festzunehmen und zu verschleppen. Damit leisteten sie mutmaßlich Beihilfe zu den Verbrechen der Militärdiktatur, um wirtschaftliche Interessen voranzubringen.

Das ECCHR hat in den laufenden Verfahren zur Rolle von Mercedes Benz, Ledesma und Minera Aguilar jeweils Rechtgutachten eingereicht, die belegen, dass die Regierung und Justiz in Argentinien verpflichtet sind, auch privatwirtschaftliche Akteure für Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur zur Verantwortung zu ziehen.

Neben diesen Fällen war Wolfgang Kaleck, Gründer und Generalsekretär des ECCHR, jahrelang im Fall der Deutschen Elisabeth Käsemann juristisch aktiv. Käsemann hatte sich gegen die Militärdiktatur in Argentinien politische engagiert und wurde 1977 verschleppt und gefoltert. Die genauen Umstände ihres Todes sind bis heute nicht umfassend juristisch aufgearbeitet.

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