Neue Beweise ergänzen Strafanzeige wegen US-Folterprogramm

Folter: CIA-Vize Gina Haspel muss bei Einreise nach Deutschland oder Europa festgenommen werden

06.06.2017

Berlin, 7. Juni 2017 – Ein Haftbefehl gegen die stellvertretende Direktorin des US-Geheimdienstes CIA, Gina Haspel: Das ist das Ziel eines neuen Schriftsatzes des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) beim Generalbundesanwalt (GBA) in Karlsruhe. Haspel wurde im Februar 2017 von US-Präsident Donald Trump ernannt. Die Informationen, die das ECCHR am 6. Juni 2017 beim GBA einreichte, dokumentieren die Rolle Haspels bei der Folter von Gefangenen als Leiterin des CIA-Geheimgefängnisses Thailand. Dort habe Haspel im Jahr 2002 die Folter von Gefangenen täglich überwacht und sei nicht dagegen eingeschritten.

„Wer foltert, foltern lässt oder Folter billigt, gehört vor Gericht – das gilt insbesondere für hochrangige Verantwortliche aus mächtigen Nationen“, sagte ECCHR-Generalsekretär Wolfgang Kaleck. „Der Generalbundesanwalt muss nach dem Weltrechtsprinzip gegen Haspel ermitteln, Beweismittel sichern und auf einen Haftbefehl hinwirken. Sollte die CIA-Vizedirektorin nach Deutschland oder Europa einreisen, muss sie verhaftet werden.“

Das Dossier zu Haspel ergänzt die ECCHR-Strafanzeige zum US-Folterprogramm, die dem GBA seit dem 17. Dezember 2014 vorliegt. „Wir haben dem GBA in den vergangenen Jahren etliche Beweismittel zum US-Folterprogramm vorgelegt sowie Folter-überlebende und aussagewillige ehemalige Amtsträger aus den USA als Zeugen benannt – die deutsche Justiz kann also jederzeit aktiv werden“, sagte Kaleck. Mit Ermittlungen zum US-Folterprogramm könnte Deutschland einen Beitrag leisten, damit die Verantwortlichen für Verschleppungen, Folter und illegale Inhaftierungen nicht straffrei bleiben.

Das ECCHR wirft dem ehemaligen CIA-Chef George Tenet, dem ehemaligen US-Verteidigungsminister Rumsfeld und anderen hochrangigen Beamten der Ära Bush Kriegsverbrechen der Folter nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) vor. Den Tatbestand der Folter hatte auch der Geheimdienstausschuss des US-Senats in seinem Bericht zu den CIA-Verhörmethoden befunden.

Neben der Strafanzeige in Deutschland zum US-Folterprogramm ist das ECCHR an Verfahren zum US-Gefangenenlager Guantánamo in Belgien, Frankreich und Spanien beteiligt.

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Dem Unrecht das Recht entgegensetzen – das ist das erklärte Ziel und die tägliche Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

Gemeinsam mit Betroffenen und Partner*innen weltweit nutzen wir juristische Mittel, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftliche Ausbeutung und abgeschottete Grenzen nicht ungestraft davonkommen.

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