Mehr Tatorte, mehr Tatverdächtige: Neue Strafanzeigen von Folterüberlebenden aus Syrien

Generalbundesanwalt muss Haftbefehle gegen Assads Führungsriege erwirken

07.11.2017

Berlin, 8. November 2017 – Saydnaya, al-Mezzeh, die Aleppo-Abteilung – diese Gefängnisnamen sind für zehntausende Menschen in Syrien schon seit Jahrzehnten Synonyme für systematische Erniedrigung, unvorstellbare Folter und Massenhinrichtungen. Verantwortlich für die Verbrechen sind ranghohe Funktionäre der Regierung von Präsident Baschar al-Assad. Gegen 17 Hauptverantwortliche der brutalen Repressionspolitik von Assad haben 13 Männer und Frauen aus Syrien am 6. November 2017 beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe zwei neue Strafanzeigen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen eingereicht.

Erarbeitet hat die Anzeigen das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Zusammenarbeit mit den syrischen Anwälten und Aktivisten Anwar al-Bunni (Syrian Center for Legal Studies and Research, SCLSR) und Mazen Darwish (Syrian Center for Media and Freedom of Expression, SCM) und mit Unterstützung der Heinrich-Böll-Stiftung.

Zwei der Anzeigenerstatter sind Yazan Awad, der vier Monate in der al-Mezzeh-Ermittlungsabteilung des Lufwaffengeheimdienstes gefoltert wurde, und Shappal Ibrahim, der anderthalb Jahre Haft im Militärgefängnis Saydnaya überlebt hat.

„Diese Strafanzeige in Deutschland ist für mich derzeit die einzige Möglichkeit für Gerechtigkeit zu kämpfen. Dabei geht es in erster Linie gar nicht um mich, sondern um all jene, die noch in Assads Foltergefängnissen sitzen“, begründet Yazan Awad seinen Schritt. Shappal Ibrahim sieht es ähnlich: „Ich stehe für die Ermittlungen des Generalbundesanwalts zur Verfügung. Ich will dazu beitragen, dass die deutsche Justiz Haftbefehle gegen diejenigen erlässt, die die Verbrechen der Militärpolizei und der Geheimdienste zu verantworten haben.“

Diese beiden neuen Anzeigen ergänzen die Strafanzeigen und Beweismittel von Folterüberlebenden aus Syrien im März sowie der Gruppe um „Caesar, Ex-Mitarbeiter der syrischen Militärpolizei, im September dieses Jahres. Nach Ansicht des ECCHR und der syrischen Organisationen SCLSR und SCM, kann Deutschland einen wichtigen Beitrag leisten, um der Straflosigkeit in Syrien ein Ende zu setzen. Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe nutzt das Weltrechtsprinzip und ermittelt bereits seit 2011 zu Folter unter Syriens Präsident Baschar al-Assad.

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Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

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