Einladung / 26. September 2018: EGMR-Anhörung zu Spaniens Rückschiebepraxis an EU-Außengrenzen

N.D. und N.T. vs. Spanien - Ein Präzedenzfall zu Flucht und Migration

19.09.2018

Die Anhörung beginnt um 9:15 Uhr. Im Anschluss daran laden wir Sie zum Pressegespräch ein.

Wann:
26. September 2018 um 12:30 Uhr

Wo:
Hotel de l’Orangerie, 58 Allee de la Robertsau, Strasbourg, 67000

Wer:
Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR
Gonzalo Boye, Rechtsanwalt der Beschwerdeführenden

Straßburg/Berlin/Madrid, 19. September 2018 – Ein Präzedenzfall mit großer Wirkung: Am 26. September 2018 wird die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) die völkerrechtswidrigen Rückschiebungen (auch Push-Backs genannt) an der spanisch-marokkanischen Grenze verhandeln. Im Oktober 2017 hatte das Gericht Spaniens Rückschiebepraxis als menschenrechtswidrig verurteilt.

Anlass des Verfahrens sind die Beschwerden von N.D. und N.T. aus Mali und der Elfenbeinküste gegen Spanien, mit denen sie ihr grundlegendes „Recht auf Rechte“ einfordern. N.D. und N.T. wurden im August 2014 an den Grenzzäunen von Melilla direkt nach Marokko zurückgeschoben – ohne Verfahren und ohne Rechtsschutzmöglichkeit. Auf Initiative und mit Expertise des ECCHR reichten die beiden im Februar 2015 beim EGMR Individualbeschwerden gegen Spanien ein. Vor Gericht werden sie von den ECCHR-Kooperationsanwälten Carsten Gericke (Hamburg) und Gonzalo Boye (Madrid) vertreten.

In weiteren EGMR-Verfahren unterstützt das ECCHR u.a. Geflüchtete aus Syrien, Irak und Afghanistan in deren Beschwerden gegen ihre illegale Rückschiebung nahe des Lagers Idomeni an der mazedonisch-griechischen Grenze.

fälle (1)

Dokumente (1)

Wer wir sind

Dem Unrecht das Recht entgegensetzen – das ist das erklärte Ziel und die tägliche Arbeit des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

Das ECCHR ist eine gemeinnützige und unabhängige Menschenrechtsorganisation mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2007 von Wolfgang Kaleck und weiteren internationalen Jurist*innen gegründet, um die Rechte, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie anderen Menschenrechtsdeklarationen und nationalen Verfassungen garantiert werden, mit juristischen Mitteln durchzusetzen.

Gemeinsam mit Betroffenen und Partner*innen weltweit nutzen wir juristische Mittel, damit die Verantwortlichen für Folter, Kriegsverbrechen, sexualisierte Gewalt, wirtschaftliche Ausbeutung und abgeschottete Grenzen nicht ungestraft davonkommen.

Pressekontakt

Maria Bause
T: +49 30 69819797
M: presse@ecchr.eu

Philipp Jedamzik
T: +49 30 29680591
M: presse@ecchr.eu

ANMELDUNG PRESSEVERTEILER

Presse

Archiv