Die Anhörung beginnt um 9:15 Uhr. Im Anschluss daran laden wir Sie zum Pressegespräch ein.
Wann:
26. September 2018 um 12:30 Uhr
Wo:
Hotel de l’Orangerie, 58 Allee de la Robertsau, Strasbourg, 67000
Wer:
Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR
Gonzalo Boye, Rechtsanwalt der Beschwerdeführenden
Straßburg/Berlin/Madrid, 19. September 2018 – Ein Präzedenzfall mit großer Wirkung: Am 26. September 2018 wird die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) die völkerrechtswidrigen Rückschiebungen (auch Push-Backs genannt) an der spanisch-marokkanischen Grenze verhandeln. Im Oktober 2017 hatte das Gericht Spaniens Rückschiebepraxis als menschenrechtswidrig verurteilt.
Anlass des Verfahrens sind die Beschwerden von N.D. und N.T. aus Mali und der Elfenbeinküste gegen Spanien, mit denen sie ihr grundlegendes „Recht auf Rechte“ einfordern. N.D. und N.T. wurden im August 2014 an den Grenzzäunen von Melilla direkt nach Marokko zurückgeschoben – ohne Verfahren und ohne Rechtsschutzmöglichkeit. Auf Initiative und mit Expertise des ECCHR reichten die beiden im Februar 2015 beim EGMR Individualbeschwerden gegen Spanien ein. Vor Gericht werden sie von den ECCHR-Kooperationsanwälten Carsten Gericke (Hamburg) und Gonzalo Boye (Madrid) vertreten.
In weiteren EGMR-Verfahren unterstützt das ECCHR u.a. Geflüchtete aus Syrien, Irak und Afghanistan in deren Beschwerden gegen ihre illegale Rückschiebung nahe des Lagers Idomeni an der mazedonisch-griechischen Grenze.