Französisch-Schweizer Konzern: Verdacht der Beihilfe zu schwersten Verbrechen in Syrien

Syrien – Bewaffneter Konflikt – Lafarge

Der Fall Lafarge/Syrien bleibt ein Meilenstein im Kampf gegen die Straflosigkeit von Unternehmen, die Geschäfte in Kriegs- und Konfliktregionen machen. Nach vier Jahren Rechtsstreit bestätigte das Pariser Berufungsgericht im Mai 2022 die Anklage gegen den Zementkonzern für Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Damit setzt das Gericht die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Frankreichs vom September 2021 durch. Im Januar 2023 bestätigte auch das oberste französische Gericht die Anklage. Lafarge ist das erste Unternehmen weltweit, das jemals wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit konfrontiert wurde. Das Gericht ließ jedoch die Anklage wegen Gefährdung des Lebens seiner ehemaligen syrischen Mitarbeiter*innen fallen, obwohl strafrechtliche Ermittlungen ergaben, dass die syrischen Arbeitnehmer*innen möglicherweise gefährlichen Risiken ausgesetzt waren, darunter Tod, Verletzung und Entführung. Das Gericht entschied, dass die im französischen Arbeitsrecht vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen nicht für syrische Arbeitnehmer*innen gelten. 

Fall

Das Verfahren gegen Lafarge basiert auf einer Strafanzeige, die elf ehemalige syrische Mitarbeiter*innen gemeinsam mit dem ECCHR und Sherpa im November 2016 in Paris gegen Lafarge und sein Tochterunternehmen Lafarge Cement Syria einreichten.

Laut den Informationen, die dem ECCHR und Sherpa vorliegen, ging Lafarge offenbar Absprachen mit dem IS ein, um den Fabrikbetrieb in Nordostsyrien von 2012 bis 2014 aufrecht zu erhalten. So soll das Unternehmen für die Zementherstellung Rohstoffe wie Öl und Puzzolanerde vom IS gekauft und Gebühren für Passierscheine gezahlt haben. Insgesamt soll Lafarge ca. 13 Millionen Euro an verschiedene bewaffnete Gruppen gegeben haben.

Mit seinem Vorgehen habe Lafarge Beihilfe zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit geleistet, argumentieren wir in unserer Strafanzeige.

Kontext

Transnationale Unternehmen können durch Geschäfte in Konfliktregionen bewaffnete Konflikte anfachen und zu schweren Menschenrechtsverbrechen beitragen. Dafür müssen sie zur Verantwortung gezogen werden.

In Syrien ist seit Beginn des bewaffneten Konflikts eine umfangreiche Kriegsökonomie entstanden, an der fast alle Kriegsparteien beteiligt sind. Es geht um Geschäfte mit Waffen, Rohstoffen und anderen, für die Konfliktparteien, Nationalstaaten und Unternehmen wertvollen Gütern. Von dieser Kriegsökonomie profitieren von lokalen Firmen über Waffen- und Rüstungsexporteure verschiedener Länder bis hin zu großen transnationalen Konzernen wie Lafarge und ihre Tochterunternehmen.

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Kriegsverbrechen

Kriegsverbrechen sind schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht, die in bewaffneten Konflikten begangen werden.

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