Bayer: Doppelstandards beim Vertrieb von Pestiziden

Indien – Pestizide – Bayer

Die Bayer AG vermarktet über Tochterunternehmen wie die BayerCropScience AG hochgefährliche Pflanzenschutzmittel in Indien. Doch das Unternehmen trägt nicht genügend Sorge dafür, dass die Menschen über die Gefahren der Pestizide und die nötigen Schutzmaßnahmen informiert werden. Damit gefährdet die Bayer AG Gesundheit und Leben von Zehntausenden. Das belegt der Monitoring Report, den das ECCHR gemeinsam mit Partnerorganisationen aus Europa und Asien im Oktober 2015 der Welternährungsorganisation vorgelegt hat.

Fall

Im Oktober 2016 erstattete das ECCHR in Deutschland beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in Bonn Anzeige gegen die Bayer CropScience AG und die Bayer AG. Der Grund: Pestizid-Etiketten müssen Warnungen über Gesundheits- und Umweltrisiken enthalten.

In Europa verkauft der Bayer-Konzern das giftige Produkt Nativo 75 WG mit der obligatorischen Warnung: „kann möglicherweise das ungeborene Leben schädigen“. Auf den nach Indien exportierten und dort erhältlichen Produkten fehlt diese Warnung. In der Ordnungswidrigkeitsanzeige forderte das ECCHR die Behörde auf, zu prüfen, ob Bayer die Exportregeln für Pestizide verletzt. Unterstützt wurde die Anzeige von den ECCHR-Partnerorganisationen Kheti Virasat Mission aus Indien sowie von FIAN Deutschland, Misereor und PAN Germany.

Kontext

Im Februar 2017 teilte der Pflanzenschutzdienst mit, er sei nicht verpflichtet, den angezeigten Verstoß genauer zu prüfen. Der Pflanzenschutzdienst stellte lediglich fest, dass Bayer das Pestizid in sogenannten Big Bags nach Indien verschickt. Diese enthalten einen Hinweis zu den Risiken für das ungeborene Leben, doch auf den abgabefertigen Produkten in Indien fehlt diese in der EU obligatorische Warnung.

Erst aufgrund der ECCHR-Anfrage untersuchte sie den Export von Nativo überhaupt. Die Behörde räumte ein, dass es von 2014 bis 2016 keinerlei Kontrollen beim Export von Pestiziden gab. Sie hätte keine „relevanten Hinweise gehabt, dass hier ein wichtiger Tatbestand vorliege“. Seit Oktober 2016 gäbe es nun eine länderübergreifende Arbeitsgruppe zur Vorbereitung solcher Kontrollen.

In Indien hat das Landwirtschaftsministerium in Neu Delhi im Juli 2016 wegen Nativo Ermittlungen gegen das Bayer-Tochterunternehmen Bayer CropScience Ltd (Indien) aufgenommen. Anlass war eine Petition zur Strafverfolgung, die Vertreter*innen der indischen Bürgerbewegung Swadeshi Andolan im Dezember 2015 beim Ministerium eingereicht hatten. Das ECCHR unterstützte die Petition mit rechtlicher Expertise.

Zitate

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Definition

Monitoringbericht

Monitoringberichte sind eine Form der Gutachten, die bei internationalen Organisationen eingereicht werden können, um auf Missstände hinzuweisen.

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Einblick

Pestizide

In Europa und Nordamerika ist es ganz selbstverständlich: Ein Pestizid darf nur verkauft werden, wenn der Hersteller explizit auf die Risiken des Produktes hinweist. Ganz anders, wenn internationale Chemie­ und Agrarkonzerne ihre Produkte im Globalen Süden vertreiben. Das belegen zahlreiche Fälle, an denen das ECCHR seit 2013 mit Partner*innen in Indien und auf den Philippinen arbeitet.

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