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Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Libyen: Erster Angeklagter an Internationalen Strafgerichtshof überstellt

02.12.2025

Am 1. Dezember 2025 haben die deutschen Behörden Khaled Mohamed Ali El Hishri, auch bekannt als „Al-Booti“, an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ausgeliefert. Seine Überstellung ist die erste Auslieferung eines gesuchten Verdächtigen an den Gerichtshof seit Beginn der Ermittlungen zur Situation in Libyen im Jahr 2011. Dies ist​​ ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gerechtigkeit für die Opfer der in ganz Libyen begangenen schwerer Verbrechen. 

„In Zeiten von Angriffen auf den IStGH schaffen die Zusammenarbeit Deutschlands mit dem Gerichtshof und die erstmalige Auslieferung eines Verdächtigen einen wichtigen Präzedenzfall. Im Gegensatz dazu hat Italien mit der Nicht-Auslieferung von Osama Elmasry Njeem, die nun offiziell als Verstoß gegen seine Kooperationspflichten bestätigt wurde, die Rechenschaftspflicht untergraben und die Straflosigkeit verstärkt“, sagt Andreas Schüller, Co-Direktor des Programms „Internationale Verbrechen und Rechenschaftspflicht“ beim ECCHR . 

Mit Beginn des Verfahrens in Den Haag ist es nun von entscheidender Bedeutung, dass die Anklagepunkte das gesamte Spektrum der mutmaßlichen Verbrechen von El Hishri sowie alle betroffenen Opfergruppen widerspiegeln. Ohne eine sinnvolle und sichere Verfahrens-Beteiligung der Opfer wird der Rechenschaftspflicht nicht ernsthaft Genüge getan. 

„Wir kämpfen seit Jahren dafür, dass Migrant*innen und Geflüchtete, die Opfer von Verbrechen geworden sind, nicht unsichtbar bleiben. Dieser Fall muss anders sein: Alle Überlebenden, unabhängig davon, wo sie sich befinden oder welchen Pass sie besitzen, müssen sicher und mit wirklicher rechtlicher Unterstützung teilnehmen können“, sagt David Yambio, Mitbegründer von Refugees in Libya

El Hishri wurde am 16. Juli 2025 in Berlin aufgrund eines Haftbefehls des IStGH festgenommen. Er ist ein hochrangiges Mitglied der Spezialeinheit zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität („Al-Radaa“) unter dem libyschen Präsidialrat. Diese mächtige bewaffnete Gruppe betreibt Haftanstalten im Westen Libyens, darunter das Mitiga-Gefängnis, wo El Hishri offenbar eine hochrangige Position innehatte. Laut dem Haftbefehl des IStGH wird er verdächtigt, zwischen 2015 und zumindest Anfang 2020 Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen oder überwacht zu haben. Zu diesen Verbrechen zählen Mord, Folter, grausame Misshandlung, Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt, Verfolgung sowie schwere Verletzungen der persönlichen Würde. 

Mit der Inhaftierung von El Hishri durch den IStGH tritt das Verfahren in eine entscheidende Phase. Nach seiner ersten Vorführung wird die Anklagebehörde die Anklageschrift vorlegen, die festgelegt, welche Verbrechen und Opfergruppen in den Fall einbezogen werden. Die Anklagephase ist von entscheidender Bedeutung, da der am 10. Juli 2025 erlassene Haftbefehl ein enges Verständnis der kontextuellen Elemente sowohl von Verbrechen gegen die Menschlichkeit als auch von Kriegsverbrechen widerspiegelt. Daher ist es unerlässlich, dass die Anklage im nächsten Verfahrensschritt erweitert wird, damit die gesamte Bandbreite der mutmaßlich begangenen Verbrechen und alle betroffenen Opfergruppen erfasst werden. Um die seit langem bestehende Rechenschafts-Lücke in Bezug auf Verbrechen gegen Migrant*innen und Geflüchtete nicht zu wiederholen, muss dieses wichtige erste Verfahren der Libyen-Ermittlungen sie einbeziehen. Es ist außerdem zu hoffen, dass es dabei auch die Beziehungen der EU zu den libyschen Behörden im Kontext der europäischen Migrationspolitik in den Blick nimmt. 

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