Im September 2011 übermittelte das ECCHR der Unabhängigen Bahrainischen Untersuchungskommission (Bahrain Independent Commission of Inquiry) eine Stellungnahme, um auf zwei konkrete Fälle von Menschenrechtsverletzungen aufmerksam zu machen.
Das ECCHR kommt in seinem Bericht zu dem Ergebnis, dass die in Bahrain begangenen Verbrechen völkerrechtlich als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzusehen sind. Aus diesem Grund wird von der Untersuchungskommission gefordert, sämtliche Vorwürfe umfassend zu untersuchen sowie die vorliegenden Beweise für das Vorliegen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit vollständig auszuwerten.