Im April 2011 hat das ECCHR ein Rechtsgutachten in dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Jujuy eingereicht, in dem die Verantwortung des Unternehmens Ledesma für Menschenrechtsverletzungen während der argentinischen Militärdiktatur untersucht wird.
In diesem Gutachten wird ebenfalls auf die Verpflichtung der argentinischen Justiz sowie der argentinischen Regierung hingewiesen, Menschenrechtsverletzungen privatwirtschaftlicher Akteure während der Militärdiktatur ermitteln und strafverfolgen zu lassen.