Der Fall Lafarge/Syrien bleibt ein Meilenstein im Kampf gegen die Straflosigkeit von Unternehmen, die Geschäfte in Kriegs- und Konfliktregionen machen. Nach vier Jahren Rechtsstreit bestätigte das Pariser Berufungsgericht im Mai 2022 die Anklage gegen den Zementkonzern Lafarge (jetzt Holcim) für Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Damit setzt das Gericht die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Frankreichs vom September 2021 durch. Im Januar 2023 bestätigte auch das oberste französische Gericht die Anklage. Im Oktober 2024 entschieden die Ermittlungsrichter*innen, dass sich der Konzern Lafarge SA und vier ehemalige Führungskräfte wegen Terrorismusfinanzierung und Verletzung internationaler Sanktionen vor Gericht verantworten müssen. Die Verhandlung dauerte sechs Wochen und begann am 4. November 2025 vor dem Pariser Strafgericht. Am 13. April 2026 stellte das Gericht fest, dass Lafarge zwischen 2013 und 2014 insgesamt 4,7 Millionen Euro an terroristische Gruppen – insbesondere an den sogenannten Islamischer Staat – zahlte, um den Betrieb seines Zementwerks in Syrien trotz des Bürgerkriegs aufrechtzuerhalten. Dabei nahm das Unternehmen erhebliche Risiken für die eigenen Beschäftigten in Kauf. Gegen Lafarge wurde die Höchststrafe in Form einer Geldbuße verhängt. Die ehemaligen Führungskräfte erhielten Haftstrafen zwischen drei und sechs Jahren. Zusätzlich wurden vier weitere Personen verurteilt: zwei lokale Sicherheitsverantwortliche sowie zwei Vermittler, darunter der syrische Geschäftsmann Firas Tlass.
Lafarge ist das erste Unternehmen weltweit, das jemals wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit konfrontiert wurde. Erstmals wurde ein französisches Unternehmen wegen der Finanzierung einer terroristischen Organisation verurteilt. Zudem hat bislang kein französisches Gericht einen Fall der Terrorismusfinanzierung verhandelt, der ein derart hohes Finanzvolumen betraf.
Gegen Lafarge wird weiterhin wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit ermittelt – ein Vorwurf, der über Terrorismusfinanzierung hinausgeht und die Unterstützung schwerster völkerrechtlicher Verbrechen betrifft.