Der Fall Lafarge/Syrien bleibt ein Meilenstein im Kampf gegen die Straflosigkeit von Unternehmen, die Geschäfte in Kriegs- und Konfliktregionen machen. Nach vier Jahren Rechtsstreit bestätigte das Pariser Berufungsgericht im Mai 2022 die Anklage gegen den Zementkonzern für Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Damit setzt das Gericht die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Frankreichs vom September 2021 durch. Im Januar 2023 bestätigte auch das oberste französische Gericht die Anklage. Im Oktober 2024 entschieden die Ermittlungsrichter*innen, dass sich der Konzern Lafarge SA und vier ehemalige Führungskräfte wegen Terrorismusfinanzierung vor Gericht verantworten müssen.
Lafarge ist das erste Unternehmen weltweit, das jemals wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit konfrontiert wurde. Das Gericht ließ jedoch die Anklage wegen Gefährdung des Lebens seiner ehemaligen syrischen Mitarbeiter*innen fallen, obwohl strafrechtliche Ermittlungen ergaben, dass die syrischen Arbeitnehmer*innen möglicherweise gefährlichen Risiken ausgesetzt waren, darunter Tod, Verletzung und Entführung. Das Gericht entschied, dass die im französischen Arbeitsrecht vorgesehenen Sicherheitsvorkehrungen nicht für syrische Arbeitnehmer*innen gelten.