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"Caesar"-Fotos belegen systematische Folter in Syrien

Gruppe um Ex-Mitarbeiter der syrischen Militärpolizei übergibt Generalbundesanwalt wichtige Belege

Syrien – Folter – Caesar

Tausende Fotos von Leichen aus Haftanstalten der syrischen Regierung, alle in hoher Auflösung – das sind wichtige Belege für die Ermittlungen zu den Menschenrechtsverbrechen unter Syriens Präsident Baschar al-Assad.

Die sogenannten Caesar-Fotos und die dazugehörigen Daten sowie Zeug*innenaussagen von syrischen Folterüberlebenden haben dazu beigetragen, dass der Bundesgerichshof (BGH) im Juni 2018 einen international vollstreckbaren Haftbefehl gegen Jamil Hassan ausstellte. Hassan war bis Juli 2019 Chef des syrischen Luftwaffengeheimdienstes und somit verantwortlich für Folter in tausenden Fällen. Im September 2024 reichte die Caesar Families Association (CFA) gemeinsam mit dem ECCHR eine ergänzende Strafanzeige ein.

El caso

Die sogenannten Caesar-Fotos, die zwischen Mai 2011 und August 2013 vom unter dem Decknamen „Caesar“ bekannten Überläufer der syrischen Militärpolizei aufgenommen wurden, sind ein einzigartiger Beweis für die Folter- und Tötungsmaschinerie der syrischen Regierung. Sie haben Beweiskraft, da die an den Körpern der Leichen sichtbaren Verletzungen Hinweise darauf liefern, dass (und wie) Gefangene in Einrichtungen des syrischen Militärgeheimdienstes und der Militärpolizei gefoltert und getötet wurden. Darüber hinaus ermöglichen die Bilder den Angehörigen, ihre vermissten Angehörigen zu identifizieren und sich Klarheit über ihr Schicksal zu verschaffen.

Im September 2017 hat die Caesar Files Group gemeinsam mit dem ECCHR beim Generalbundesanwalt (GBA) in Karlsruhe gegen Jamil Hassan und weitere hochrangige Funktionäre der syrischen Geheimdienste und der Militärpolizei eine Strafanzeige wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen eingereicht. Bei dieser Gelegenheit übergab ein Vertreter der Gruppe dem GBA einen Datensatz mit Bilddateien in hoher Auflösung.

Im September 2024 reichte die Caesar Families Association (CFA) gemeinsam mit dem ECCHR eine ergänzende Strafanzeige ein. Diese bezieht sich auf vier konkrete Fälle von Mord, willkürlichen Inhaftierungen, zwangsweisem Verschwindenlassen und Folter, in denen Angehörige ihre getöteten Familienmitglieder anhand der sogenannten Caesar-Fotos identifizieren konnten. Mit der Strafanzeige erneuern CFA und das ECCHR ihre Forderung an den Generalbundesanwalt, umfassende Ermittlungen gegen hochrangige Funktionäre des syrischen Regimes, wie etwa Jamil Hassan und Ali Mamlouk, wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzuleiten. Deutschland kommt im Kampf gegen die Straflosigkeit in Syrien eine Schlüsselrolle zu, da es eines der Länder ist, das die Verbrechen in Syrien am aktivsten verfolgt.

El marco

Die Bilder, die dem GBA vorliegen, wurden zwischen Mai 2011 und August 2013 in Syrien aufgenommen, von der Caesar Files Group gesichert und außer Landes gebracht. Sie zeigen Leichen von Menschen, die in Haftanstalten der syrischen Regierung gefoltert wurden und gestorben sind.

Die Metadaten und die gemeinsame Strafanzeige des ECCHR und der Caesar Files Group liefern Hinweise auf Orte, Institutionen, Foltermethoden und Todesursachen. So wurde anhand der Fotos im Auftrag der Bundesanwaltschaft ein rechtsmedizinisches Gutachten erstellt, das planmäßige, systematische und massive Folter als wahrscheinliche Todesursache belegt. Dieses Gutachten wurde sowohl im Al-Khatib-Prozess vor dem OLG Koblenz verwendet und auch im laufenden Prozess gegen den wegen Folter angeklagten syrischen Arzt Alaa M. vor dem OLG Frankfurt in das Verfahren eingeführt. Neben Jamil Hassan richtet sich die Anzeige gegen die Leiter des Nationalen Sicherheitsbüros, des Militärgeheimdienstes, des Allgemeinen Geheimdienstdirektorats und der Militärpolizei in Syrien.

Die einzelnen Taten – von Folter über zwangsweises Verschwindenlassen bis hin zu Mord – wurden im Rahmen eines umfassenden und systematischen Angriffs gegen die syrische Zivilbevölkerung begangen. Auch wenn die juristische Aufarbeitung durch Verfahren wie das zur syrischen Staatsfolter am Oberlandesgericht Koblenz international voranschreitet, bleiben viele Verbrechen im Kontext des Syrienkonflikts bis heute ungesühnt.

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Dieses Q&A informiert über die rechtlichen Grundlagen der Syrien-Strafanzeige.

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