Südafrikanische Apartheidopfer haben im Kampf um Entschädigung einen schweren Rückschlag erlitten. Das zweite Berufungsgericht der USA hat mit seiner Entscheidung vom 21. August 2013 festgelegt, dass es auf der Grundlage des Alien Torts Claims Act (ATCA) künftig kaum mehr möglich sein wird, Firmen und Konzerne, die Menschenrechtsverletzungen außerhalb der USA begangen haben, in den USA anzuklagen.
Nach dem Kiobel-Fall aus Nigeria ist nun auch die Klage südafrikanischer Apartheidopfer abgewiesen worden. Die Betroffenen geben ihren Kampf aber nicht auf, und auch das ECCHR wird sich weiterhin für die juristische Aufarbeitung von Apartheidverbrechen einsetzen.