Der spanische Untersuchungsrichter Baltasar Garzón wurde Anfang 2012 von der spanischen Justiz angeklagt, da er im Oktober 2008 die Zuständigkeit seines Gerichts für Vorermittlungen zu erzwungenem Verschwindenlassen, Folter und Erschießungen von 114.266 Personen während des Spanischen Bürgerkrieges und der Diktatur Francos für den Zeitraum 1936 bis 1951 festgestellt hatte.
Ihm wurde vorgeworfen, damit seine richterlichen Kompetenzen überschritten zu haben. Garzón hatte sich in seiner Entscheidung auf internationales Recht berufen, das erzwungene Verschwindenlassen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit qualifiziert und im Einklang mit internationalem Recht das nationale Amnestiegesetz für nicht anwendbar erachtet.