Abschottung, Abschreckung und Abwehr: Das sind derzeit die Prinzipien der Asyl- und Flüchtlingspolitik der Europäischen Union (EU). Mit allen Mitteln werden Geflüchtete und Migrant*innen an den Außengrenzen der EU zurückgewiesen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten verweigern den Menschen, die vor Krieg, Verfolgung und Elend in ihren Herkunftsländern fliehen, nicht nur den Schutz. Sie nehmen auch deren Tod in Kauf. Und sie setzen elementare Menschen- und Flüchtlingsrechte außer Kraft.
Das ECCHR beobachtet und dokumentiert gemeinsam mit Rechtsanwalt Carsten Gericke seit 2014 die Menschenrechtssituation an den Außengrenzen der EU. In Zusammenarbeit mit Aktivist*innen aus Europa und Afrika, Organisationen aus Deutschland, Spanien, Griechenland und Marokko sowie Rechtsanwält*innen aus verschiedenen Ländern analysierte das Team des ECCHR Möglichkeiten strategischer Klagen gegen die massiven Menschenrechtsverletzungen.