Donate now! Donate

Der Fall N.D. und N.T. gegen Spanien

Rückschlag für den Flüchtlingsschutz: EGMR verwirft Beschwerden gegen Spanien

Spanien – Pushbacks – Melilla

Spanien darf an der Grenze zu Marokko weiter Geflüchtete und Migrant*innen systematisch und brutal zurückschieben. Im Februar 2020 fällte die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ein Urteil, das Spaniens Push-Back-Praxis geradezu begünstigt: Sie verwarf die Beschwerde von zwei Betroffenen, N.D. und N.T. aus Mali und der Elfenbeinküste, die diese im Februar 2015 auf Initiative und mit Expertise des ECCHR beim EGMR eingereicht hatten. Ein schwerer Rückschlag für die Rechte von Flüchtenden und Migrant*innen.

Noch im Oktober 2017 hatte eine EGMR-Kammer von sieben Richter*innen Spanien in dem Fall verurteilt. Doch die Große Kammer wollte keine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention mehr feststellen.

El caso

N.D. und N.T. (zum Schutz werden nur die Initialen genannt) gelangten zusammen mit etwa 70 weiteren Personen aus Subsahara-Afrika am 13. August 2014 über die Grenzanlage bei Melilla nach Spanien. Die Guardia Civil, Spaniens paramilitärische Polizeieinheit, schob sie unmittelbar nach Marokko zurück – ohne Verfahren und ohne Rechtsschutzmöglichkeit.

Kaum dass sie den Zaun erklommen hatten, wurden sie gestoppt. Die spanischen Beamt*innen ließen sodann marokkanische Sicherheitskräfte in die Grenzanlage ein, die die Menschen gewaltsam nach Marokko „zurückholten“. Videoaufzeichnungen dokumentieren, dass die marokkanischen Sicherheitskräfte viele der Geflüchteten vor den Augen der Guardia Civil und unter Schlägen und Tritten durch eines der Tore im Grenzzaun nach Marokko zurücktrieben.

Vor Gericht wurden die beiden Beschwerdeführenden von den ECCHR-Partneranwälten Carsten Gericke (Hamburg) und Gonzalo Boye (Madrid) vertreten, die Beschwerden wurden von Brot für die Welt unterstützt.

El marco

Der Vorfall vom 13. August 2014 ist kein Einzelfall. Zwar gibt es keine offiziellen Statistiken, die Auswertung von Medienberichten lässt jedoch darauf schließen, dass es allein im Jahr 2014 mindestens 1000 solcher Abschiebungen gab.

Die „Push-Backs“ – in Spanien „devoluciones en caliente“ („heiße Abschiebungen“) genannt – werden bereits seit 2005 angewendet. Am 13. August 2014 und bis April 2015 hatte diese Praxis keine rechtliche Grundlage, sondern stützte sich allein auf eine Dienstanweisung der Guardia Civil für die Exklaven Ceuta und Melilla. Diese gibt vor, alle Menschen, die eine ad-hoc eingesetzte „operative“ Grenze noch nicht überquert haben, unmittelbar zurückzuschieben.

Media

To display YouTube we need your

consent to marketing cookies

By doing so, you accept the data protection declaration of ECCHR and YouTube/Google

To display YouTube we need your

consent to marketing cookies

By doing so, you accept the data protection declaration of ECCHR and YouTube/Google

To display YouTube we need your

consent to marketing cookies

By doing so, you accept the data protection declaration of ECCHR and YouTube/Google

To display YouTube we need your

consent to marketing cookies

By doing so, you accept the data protection declaration of ECCHR and YouTube/Google

To display YouTube we need your

consent to marketing cookies

By doing so, you accept the data protection declaration of ECCHR and YouTube/Google

Quotes

Bases

Dieses Q&A informiert über die rechtlichen Grundlagen der EGMR-Beschwerden gegen Spanien.

documentos (9)

Press (3)

colaboraciones

Temas (1)

Insight

Expulsiones automáticas / Devoluciones en caliente

La Unión Europea no escatima gastos ni esfuerzos con tal de rechazar a aquellas personas que intentan escapar de la guerra, la miseria y la persecución que sufren en sus países de origen.

Show More

Map

To display Google Maps we need your

consent to marketing cookies

By doing so, you accept the data protection declaration of ECCHR and Google Maps