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Internationale und nationale Akteure ignorieren indigene Landrechte

Simbabwe – Indigene Rechte – Landrechte

Simbabwes indigene Bevölkerung verlor während der britischen Kolonialherrschaft (1888-1980) große Teile ihres Landes. Etwa 6.000 weiße Großgrundbesitzer*innen kontrollierten 15 Millionen Hektar der landwirtschaftlichen Nutzfläche Simbabwes. Mit der Unabhängigkeit wurde die Rückgabe des Landes zum politischen und sozialen Ziel erklärt – doch die tatsächliche Um- bzw. Rückverteilung fand kaum oder nur langsam statt. Im Jahr 2000 kam es deshalb zu sozialen Unruhen. Die Regierung beschloss, die weißen Farmer*innen entschädigungslos zu enteignen.

Border Timbers Limited (BTL), ein Holzunternehmen europäischer Investor*innen, wehrt sich vor nationalen und internationalen Foren gegen die Enteignung seiner Plantagen in Simbabwe. Sollte die simbabwische Regierung entscheiden, das Land wieder an BTL zu übertragen, würden die indigenen Gemeinschaften erneut von ihrem Land vertrieben. Zusammen mit dem ECCHR versuchen die betroffenen Communities, ihre Rechte in verschiedenen Verfahren geltend zu machen.

El caso

Im Juli 2015 entschied das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID), ein Komitee der Weltbank zur Beilegung von Investionsstreitigkeiten: Die Regierung Simbabwes muss die Ländereien an BTL zurückgeben oder das Holzunternehmen zumindest entschädigen. Simbabwe scheiterte 2018 bei dem Versuch, das Urteil aufheben zu lassen.

Vier indigene Häuptlinge aus der Region Chimanimani und das ECCHR wollten als Amici Curiae an dem ICSID-Schiedsverfahren teilnehmen. Ihr Argument: Das Tribunal müsse die Eigentums- und Konsultationsrechte der Gemeinschaften berücksichtigen. Das ICSID lehnte den Antrag Juni 2012 ab.

Daraufhin reichte der Makomo e Chimanimani Community Trust im Juli 2015 beim High Court in Harare eine Sammelklage gegen BTL und Simbabwe ein: Das Unternehmen solle die traditionellen Landrechte der indigenen Völker, ihre Rechte auf Konsultation und Nutzung des Landes anerkennen. Das ECCHR stellte erneut einen Antrag zur Begleitung des Verfahrens als Amicus Curiae und betonte die Pflicht des Gerichts, internationale Menschenrechte zu respektieren. Der Antrag wurde Juni 2016 aus abgelehnt – und mit einer Geldstrafe belegt.

Im September 2016 wies der High Court den Fall endgültig ab. Die indigenen Gemeinschaften zogen daraufhin vor den Supreme Court, das Oberste Gericht Simbabwes.

El marco

Indigene Völker haben eine besondere historische und kulturelle Verbindung zu ihrem Land. Gleichzeitig werden sie oft diskriminiert, unterdrückt und ihrer Rechte beraubt. Deshalb sieht das Völkerrecht – wie die UN-Erklärung über die Rechte der indigenen Völker – sie als besonders gefährdet an. Das ECCHR unterstützt indigene Gemeinschaften in ähnlichen Fällen zur Westsahara und Mexiko

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