Das ECCHR hat gemeinsam mit Al Mezan, dem Palestinian Centre for Human Rights (PCHR) und Al-Haq eine Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Diese Anzeige richtet sich gegen eine namentlich bekannte Person aus Deutschland, die nach Berichten als Mitglied des 9. Zugs der Hilfskompanie des 202. Fallschirmjägerbataillons der israelischen Armee – bekannt als „Ghost Unit“ – gedient haben soll. Der Vorwurf: mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Die Strafanzeige stützt sich auf einen im Oktober 2024 veröffentlichten Dokumentarfilm des palästinensischen Journalisten Younis Tirawi sowie auf weitere investigative Recherchen. Diese dokumentieren gezielte Tötungen von Zivilisten und weitere schwere Verstöße gegen humanitäres Völkerrecht im Umfeld des al-Quds-Krankenhauses in Gaza-Stadt und des Nasser-Krankenhauses in Khan Younis.
Angesichts der engen und fortbestehenden Verbindungen der tatverdächtigen Person zu Deutschland und auf Grundlage der völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik muss die Bundesanwaltschaft Ermittlungen gegen die genannte Person aufnehmen. Zudem fordern wir, dass die Bundesanwaltschaft ein Strukturermittlungsverfahren zu weiteren Verbrechen in Gaza einleitet.
Da Israel keine ernsthaften Ermittlungen oder Strafverfolgung in diesen Fällen betreibt, fordert das ECCHR Deutschland auf, seine universelle Zuständigkeit nach dem Weltrechtsprinzip auszuüben, um Straflosigkeit zu verhindern.