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Systematische Arbeitsrechtsverstöße in pakistanischen Textilfabriken

Europäische Marken müssen Verantwortung übernehmen

Pakistan – Lieferketten – KiK

Textilarbeiter*innen in pakistanischen Fabriken sind ständigen Arbeitsrechtsverletzungen ausgesetzt. Die große Mehrheit erhält keine schriftlichen Verträge und es kommt häufig zu Verstößen gegen die Lohnvorschriften. Viele der Arbeiter*innen erhalten nicht einmal den gesetzlichen Mindestlohn, sind über Dritte beschäftigt, leisten Akkordarbeit und sind weder sozial- noch rentenversichert.

Im Jahr 2023 führte das ECCHR in Zusammenarbeit mit FEMENT und unserem langjährigen pakistanischen Gewerkschaftspartner, der National Trade Union Federation (NTUF), eine Umfrage unter den Beschäftigten in der Textilproduktionsmetropole Karatschi durch. Die Ergebnisse der Studie haben erneut gezeigt, dass es auch in Zulieferfabriken großer europäischer Marken zu schwerwiegenden Verstößen gegen das Arbeitsrecht kommt.

El caso

Eine Möglichkeit, die Arbeitsbedingungen in der pakistanischen Textilindustrie zu verbessern, bietet das deutsche Lieferkettengesetz (LkSG), welches 2023 in Kraft getreten ist. Es verpflichtet Unternehmen dazu in ihren Wertschöpfungsketten die Menschenrechte der Beschäftigten zu schützen. Marken und Einzelhändlern, die in den Geltungsbereich des LkSG fallen, müssen durch die Ergreifung menschenrechtlichr Sorgfaltsmaßnamen sicherstellen, dass auch in ihren Zulieferfabriken die grundlegenden Arbeitsrechte, einschließlich der Zahlung eines angemessenen Lohns, eingehalten werden. Gemeinsam mit unseren Partnern setzen wir das LkSG zur Bekämpfung von Arbeitsrechtsverletzungen in der pakistanischen Textilindustrie ein, indem wir die Unternehmen zur wirksamen Umsetzung ihrer Sorgfaltspflicht anhalten.

El marco

Dieses Projekt knüpft unmittelbar an unsere Arbeit zur Unterstützung der pakistanischen Kläger*innen im Prozess gegen KiK wegen des tödlichen Brandes in der Textilfabrik Ali Enterprises im Jahr 2012 an, bei welchem 260 Menschen ums Leben kamen. Gemeinsam mit unseren Partnern weltweit nutzen wir bereits das LkSG in anderen Fällen und Sektoren, um Unternehmen dazu zu drängen, die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt in ihren Lieferketten sicherzustellen. Im Jahr 2023 haben wir beispielsweise mehrere Beschwerden bei der für die Überwachung und Durschsetzung des LkSG zuständigen Behörde (BAFA) eingereicht: Gemeinsam mit der bangladeschischen Gewerkschaft NGWF und FEMNET gegen Amazon und Ikea wegen Arbeitsrechtsverletzungen in bangladeschischen Textilfabriken, gemeinsam mit dem Weltkongress der Uiguren (WUC) und dem Dachverband Kritischer Aktionärinnen und Aktionäre gegen VW, Mercedes und BMW wegen Hinweisen auf Zwangsarbeit von Uiguren in ihren Lieferketten und gemeinsam mit der ecuadorianischen Gewerkschaft ASTAC, OXFAM und Misereor gegen Edeka und Rewe wegen Arbeitsrechtsverletzungen auf Bananenplantagen in Ecuador. Darüber hinaus haben wir Anfang 2024 gemeinsam mit betroffenen indigenen Gemeinschaften in Guatemala und unterstützt von foodwatch eine Beschwerde gegen Edeka wegen Verletzungen von Land- und Arbeitsrechten im Zusammenhang mit Palmölplantagen in Guatemala eingereicht.

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