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Das Kiobel-Verfahren: ECCHR unterstützt Betroffene von Unternehmensunrecht vor dem US Supreme Court

Nigeria – Folter – Shell

Im April 2013 hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten im Kiobel-Verfahren zugunsten des Unternehmens Shell entschieden. Es geht in diesem Verfahren um die Verantwortung des Ölkonzerns für die Beihilfe seiner nigerianischen Tochterfirma zu Verbrechen nigerianischer Sicherheitskräfte. Die Klage basiert auf dem Alien Tort Claims Act (ATCA), einem nationalen Gesetz, welches eine zivilrechtliche Verantwortung für Völkerrechtsverletzungen statuiert.

Im Verfahren sollte geklärt werden, ob der ATCA auch auf Unternehmen anwendbar ist. ECCHR und andere am Verfahren beteiligte Menschenrechtsorganisationen bewerten die Entscheidung als nicht zufriedenstellend, weil die völkerrechtliche Dimension des ATCA nicht bestätigt wurde und weil der Mutterkonzern Shell nicht rechtlich für die Menschenrechtsverletzungen seiner nigerianischen Tochterfirmen verantwortlich gemacht wurde. Trotzdem sind zukünftige Klagen nach dem ATCA sowie eine Fortsetzung anhängiger Verfahren nicht generell ausgeschlossen.

El caso

Beim Kiobel-Verfahren handelt es sich um einen Nachfolgefall der bekannten Klage der Angehörigen des Umweltaktivisten Ken Saro Wiwa gegen Shell wegen der vermeintlichen Beteiligung an der Hinrichtung Wiwas. Im Kiobel-Fall machen die Kläger geltend, dass der Ölkonzern Shell durch seine nigerianische Tochterfirma Shell Petroleum Development Company of Nigeria (SPDC) nigerianische Sicherheitskräfte transportierte, die Sicherheitskräfte auf dem Unternehmensgelände unterbrachte und versorgte und hierdurch Beihilfe zu den von den Sicherheitskräften begangenen Verbrechen wie Folter und extralegalen Hinrichtungen geleistet habe.

El marco

Das ECCHR hatte 2011 gemeinsam mit Partnerorganisationen zwei Rechtsgutachten zum Prozess eingereicht. Zusammen mit den anderen Unterzeichner*innen des Amicus Curiae Briefs legte es in dem Gutachten dar, dass ein allgemeines, international anerkanntes Rechtsprinzip besteht, nach dem auch Unternehmen wegen Menschenrechtsverletzungen in nationalen Rechtsordnungen haftbar sind.

Die Rechtsgutachten verweisen auf eine Fülle von Gerichtsverfahren und -entscheidungen, in denen Unternehmen wegen der Verletzung von Menschenrechten nach nationalen Gesetzen entweder straf- oder zivilrechtlich haftbar gemacht wurden. Aus diesem allgemeinen Rechtsprinzip leiten die Verfasser*innen ab, dass die Anwendung des ATCA in Gerichtsverfahren gegen Unternehmen im Einklang mit internationalen Gepflogenheiten steht.

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