Im Danzer-Fall hat die Staatsanwaltschaft Tübingen wichtige Beweismittel ignoriert und ermittelt seit März 2015 nicht weiter. Das ECCHR und die britische Menschenrechtsorganisation Global Witness hatten im April 2013 bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen einen deutschen Manager des deutsch-schweizerischen Holzhandelsunternehmens Danzer Group eingereicht.
Dem leitenden Mitarbeiter wird vorgeworfen, es pflichtwidrig unterlassen zu haben, Verbrechen durch kongolesische Sicherheitskräfte am 2. Mai 2011 in der Demokratischen Republik Kongo zu verhindern. Konkret geht es um Beihilfe zu Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Brandstiftung – jeweils durch Unterlassen. Die Staatsanwaltschaft hat maßgebliche zugängliche Beweismittel unbeachtet gelassen. Dazu gehören Akten aus zwei kongolesischen Ermittlungsverfahren.
Die Akten enthalten Vernehmungsprotokolle von zahlreichen Betroffenen und Zeug*innen, die ein übereinstimmendes und in sich schlüssiges Bild vom Tatgeschehen geben und mit Ermittlungsberichten kongolesischer Behörden übereinstimmen.