Der Palmölanbau in Guatemala führt zu erheblichen Problemen wie Umweltschäden oder die Verletzung von Menschenrechten, vor allem für die indigene Bevölkerung. Die betroffenen Plantagen liefern auch nach Deutschland, genauer an eine Fabrik der Walter Rau GmbH, in der unter anderem Eigenmarkenprodukte für die Supermarktkette Edeka hergestellt werden. Trotzdem bewirbt Edeka die Produkte mit dem Siegel des Runden Tisches für Nachhaltiges Palmöl (RSPO). Das ECCHR und foodwatch haben 2024 gemeinsam mit Betroffenen Edeka mittels einer Klage gemäß des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ermahnt, das irreführende RSPO Siegel von seinen Produkten zu entfernen.
Nach einer folgenlosen Abmahnung wurde Klage gegen Edeka beim Landgericht Karlsruhe eingereicht. Darüber hinaus wurde der Konzern mit einer unternehmensinternen Beschwerde im Rahmen des Lieferkettengesetzes dazu aufgefordert, seine indirekten Zulieferer zu ermitteln und Maßnahmen gegen Menschenrechtsverletzungen in seiner Palmöl-Lieferkette zu ergreifen. Da Edeka auch darauf nur unzureichend reagierte, reichten Angehörige der Guatemaltekischen Gemeinde Chapin Abajo im Februar 2025 eine Beschwerde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein. Das BAFA soll prüfen, ob EDEKA seine Sorgfaltspflichten verletzt hat, indem keine ernsthaften Konsultationen mit den Betroffenen stattfanden, und keine wirksamen Abhilfemaßnahmen zur Behebung der aufgetretenen Menschenrechtsverletzungen ergriffen wurden.