Im September 2015 veurteilte Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart die beiden gebürtigen Ruander Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni, Führer der Hutu-Miliz FDLR, zu Freiheitsstrafen von 13 bzw. acht Jahren. Der Hauptangeklagte Murwanashyaka wurde wegen Beihilfe an Kriegsverbrechen gemäß dem Völkerstrafgesetzbuch und Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129 b Strafgesetzbuch) verurteilt, sein Stellvertreter Musoni wegen Rädelsführerschaft zu acht Jahren Haft.
Die FDLR soll sexualisierte Gewalt gegen die kongolesische Zivilbevölkerung als Teil der Kampfstrategie angewendet haben und in zahlreichen Fällen geplündert, getötet und schwersten Körperverletzungen begangen haben. Frauen seien vielfach brutal misshandelt worden, und sie seien teilweise an den ihnen zugefügten Verletzungen gestorben. Murwanashyaka soll zwar diese Taten nicht selbst begangen, aber es unterlassen haben, seine Untergebenen daran zu hindern, diese Taten zu begehen (sogegannte Vorgesetztenverantwortlichkeit).