Die Beschwerden beruhen auf zahlreichenden dokumentierten Menschenrechtsverstößen auf ecuadorianischen Plantagen, die deutsche Supermarktketten mit Bananen und Ananas beliefern: Einerseits kam es zum gesundheitsgefährdenden Einsatz von Pestiziden, die zum Teil mit Flugzeugen und Drohnen über den Plantagen ausgebracht wurden, während die Arbeiter*innen sich dort aufhielten. Zweitens stellten Oxfam und ASTAC Verstöße gegen die Vereinigungsfreiheit fest, indem Arbeiter*innen etwa aufgrund ihrer Gewerkschaftsarbeit entlassen oder bedroht wurden. Drittens dokumentierten unsere Partnerorganisationen wiederholt die Vorenthaltung eines angemessenen Lohns, da oftmals nicht der örtliche Mindestlohn, geschweige denn ein existenzsichernder Lohn gezahlt wurde. Sie erfassten zudem Fälle von Diskriminierung älterer Arbeiter*innen die kurz vor ihrem Erwerb von Pensionsansprüchen entlassen wurden, von Frauen, die für die gleiche Arbeit weniger Lohn als ihre männlichen Kollegen verdienten sowie von besonders extremer Ausbeutung migrantischer Arbeiter*innen.
Im Sommer 2023 informierte Oxfam daher gemeinsam mit der ecuadorianischen Gewerkschaft der Landarbeiter*innen und Bäuer*innen im Bananensektor (ASTAC) und der costa-ricanischen Gewerkschaft der Plantagenarbeiter*innen (SITRAP) die Supermarktketten Aldi, Edeka, Lidl und Rewe über die dokumentierten Verstöße. Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet sie dazu, Menschenrechtsverstöße in ihren Lieferketten festzustellen, zu verhindern oder zu beseitigen. Die Supermarktketten wurden daher aufgefordert, die ihnen übermittelten Hinweise auf Arbeits- und Menschenrechtsverstöße bei ihren Zulieferern zu untersuchen und unter angemessener Beteiligung und auf Augenhöhe mit den Betroffenen und ihren gewerkschaftlichen Vertreter*innen auf eine Beseitigung der dokumentierten Missstände hinzuwirken.
Aldi und Lidl haben sich den Vorwürfen gestellt und verhandeln inzwischen mit den Gewerkschaften und ihren Zulieferern über geeignete Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen. Die costa-ricanische Gewerkschaft SITRAP berichtete bereits von einem ersten Verhandlungserfolg: Aldis Zulieferer hat endlich Zahlungen an eine Gruppe von Beschwerdeführer*innen geleistet. Edeka und Rewe hingegen haben zwar auf die Beschwerden reagiert, veranlassten jedoch keine ausreichenden, wirksamen Schritte, um die Arbeiter*innen besser zu schützen und Menschenrechtsrisiken in der Bananenindustrie zu verhindern. Sie waren weder bereit, sich auf Augenhöhe mit den betroffenen Gewerkschaften zu treffen, noch Verantwortung für die Zahlung existenzsichernder Löhne durch eine veränderte Bananenpreispolitik zu übernehmen. Vielmehr verstecken sie sich weiterhin hinter Audits und Zertifizierungen – etwa des WWF oder der Rainforest Alliance – trotz der zahlreichen Hinweise und Aussagen von Betroffenen, dass diese bisher nicht dazu in der Lage waren, die Missstände aufzudecken und zu tatsächlichen Verbesserungen vor Ort beizutragen.
Mit den am 2. November 2023 eingereichten Beschwerden beim BAFA gegen Edeka und Rewe will das ECCHR gemeinsam mit seinen Partnern die rechtlichen Möglichkeiten des LkSG nutzen, um sicherzustellen, dass die importierenden Supermarktketten ihrer Verantwortung für die Arbeiter*innen in ihrer Lieferkette nachkommen und wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Verletzung von Arbeits- und Menschenrechten zu unterbinden.
Im Rahmen dieses Beschwerdeverfahrens mussten die Beschwerdeführer*innen allerdings auch wiederholt ihre Beteiligtenrechte gegenüber dem BAFA erstreiten. Bis die Gewerkschaft ASTAC als vollwertige Verfahrensbeteiligte anerkannt wurde und nach entsprechendem Antrag die Verfahrensakten einsehen konnte, vergingen insgesamt fast anderthalb Jahre. Im Juli 2025 bestand das BAFA dann darauf, dass die Verfahrensbevollmächtigten vor Ort in der BAFA-Außenstelle in Borna (Sachsen, Deutschland) Einsicht in die Aktenordner nahmen, statt sie ihnen (wie dem Unternehmen) elektronisch oder postalisch zu übersenden. Es verwehrte ihnen auch die Nutzung eines Kopiergeräts zur Anfertigung von Abschriften vor Ort. Zudem wurde eine inhaltlich unzutreffende Belehrung über vermeintliche Geheimhaltungspflichten erteilt und die Akten waren in großen Teilen geschwärzt, sodass es den Beschwerdeführer*innen kaum möglich war, ihren Inhalt zu beurteilen.
ASTAC legte daraufhin im September 2025 Fachaufsichtsbeschwerde beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als der zuständigen Aufsichtsbehörde ein und rügte die Praxis des BAFA als rechtswidrig. Im März 2026 gab das Ministerium ASTAC recht: Es ersuchte das BAFA im Rahmen seiner Rechts- und Fachaufsicht, in diesen und allen anderen Beschwerdeverfahren, sein Ermessen pflichtgemäß auszuüben. Dabei sei insbesondere die Möglichkeit elektronischer Aktenübersendungen in Erwägung zu ziehen, Beschwerdeführer*innen klarer über etwaige Belehrungen aufzuklären und auf die Vermeidung von Schwärzungen in den Akten hinzuwirken. Das ist wichtig, da gerade Beschwerdeführer*innen aus dem Ausland nur so in die Lage versetzt werden, die von Unternehmen ergriffenen und vom BAFA ggf. angeordneten Maßnahmen kritisch auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und auf eventuelle Widersprüche hinzuweisen.