2020 entführte der iranische Geheimdienst den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd aus Dubai und verschleppte ihn in den Iran. Dort wurde er zum Tode verurteilt und am 28.10.2024 hingerichtet. Alleine wegen seiner deutschen Staatsbürgerschaft ist die deutsche Justiz verpflichtet in diesem Fall zu ermitteln. Seine Tochter Gazelle Sharmahd hat mit Unterstützung des ECCHR schon am 21. Juni 2023 Strafanzeige beim Generalbundesanwalt (GBA) in Karlsruhe eingereicht. Unsere juristischen Bemühungen gehen auch nach seiner Hinrichtung weiter.
Im Fokus der Anzeige: acht hochrangige Mitglieder der Justiz und des Geheimdienstes in Iran, unter ihnen Abdolghassem Salavati (Vorsitzender Richter der Abteilung 15 des Teheraner Revolutionsgerichts) und Mahmoud Alavi (Minister für Nachrichtenwesen der Islamischen Republik Iran zum Zeitpunkt der Entführung Sharmahds).
Die Strafanzeige soll über den Fall Sharmahd hinaus ein Strukturverfahren und weitere Ermittlungen des GBA zum Iran anstoßen. Das Weltrechtsprinzip ermöglicht es der Bundesanwaltschaft, bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit Ermittlungen gegen staatliche Unrechts- und Repressionsstrukturen einzuleiten.