2020 entführte der iranische Geheimdienst den Deutsch-Iraner Jamshid Sharmahd aus Dubai und verschleppte ihn in den Iran. Dort wurde er zum Tode verurteilt und am 28.10.2024 hingerichtet. Alleine wegen seiner deutschen Staatsbürgerschaft ist die deutsche Justiz verpflichtet in diesem Fall zu ermitteln. Seine Tochter Gazelle Sharmahd hat mit Unterstützung des ECCHR schon am 21. Juni 2023 Strafanzeige beim Generalbundesanwalt (GBA) in Karlsruhe eingereicht. Unsere juristischen Bemühungen gehen auch nach seiner Hinrichtung weiter.
Im Fokus der Anzeige: acht hochrangige Mitglieder der Justiz und des Geheimdienstes in Iran, unter ihnen Abdolghassem Salavati (Vorsitzender Richter der Abteilung 15 des Teheraner Revolutionsgerichts) und Mahmoud Alavi (Minister für Nachrichtenwesen der Islamischen Republik Iran zum Zeitpunkt der Entführung Sharmahds).
Im April 2025 haben wir erneut Strafanzeige beim Generalbundesanwalt gestellt, um eine umfassende Aufklärung des Todes von Jamshid Sharmahd zu erreichen. Gleichzeitig sollen beide Strafanzeigen über den Fall Sharmad hinaus ein Strukturermittlungsverfahren gegen die systematische Gewalt des iranischen Regimes einleiten – insbesondere im Zusammenhang mit der feministischen Revolution ‚Frau, Leben, Freiheit‘, die im September 2022 begann. Seitdem gibt es zahlreiche Berichte über Folter, sexuelle Gewalt, Verfolgung und Hinrichtungen.
Das Weltrechtsprinzip ermöglicht es der Bundesanwaltschaft, bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit Ermittlungen gegen staatliche Unrechts- und Repressionsstrukturen einzuleiten.